Ravensburger vs. Apple

Wie gestern sueddeutsche.de berichtet hat, scheint Apple nun erneut in eine markenrechtliche Auseinandersetzung verwickelt zu sein.

Die Ravensburger AG ist Inhaberin der Wortmarke „Memory“ und macht markenrechtliche Unterlassungsansprüche gegen Apple nun gerichtlich geltend, mit welcher sie es Apple verbieten lassen möchten, für das iPhone oder das iPad bei iTunes angebotene Spiele it dem Begriff „Memory“ zu bewerben, nachdem Apple auf eine Abmahnung nicht reagiert haben soll.

Apple soll vor Gericht vorgetragen haben, dass sie „vielleicht nicht auf die legitimen Vorwürfe gleich richtig reagieren konnten“. Weil sich iTunes nach dem Start in kürzester Zeit zu einem riesen Erfolg entwickelt habe, sei „nicht alles gut gelaufen“.

Ein solcher Vortrag ist jedoch, betrachtet man die sonstigen Aktivitäten von Apple, wenn es um die Verhinderung der Verletzung eigener Markenrechte in iTunes geht, eher belustigend. Dies wurde dann auch von dem Prozessbevollmächtigten der Klägerin direkt eingeräumt. Das Gericht setzte eine Urteilsverkündung für den 31. Januar 2012 an, da sich beide Seiten an einer einvernehmlichen Regelung interessiert gezeigt haben sollen.

Nach dem Bericht habe das Gericht jedoch bereits eine interessante Einschätzung des Falles gegeben. Nach der Ansicht d…

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Themen: Iphone , Abmahnung , Apple , Itunes , Memory , Ravensburger , Marken- & Geschmacksmusterrecht , Online-händler , Ipad
Rechtsgebiet: Markenrecht

Erschienen 17. November 2011 auf http://www.wkblog.de.

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