Rauswurf nach Gewinn bei Jauch

Wie die Presse berichtet (siehe u.a. hier: http://www.stern.de/kultur/tv/kuendigung-nach-wer-wird-millionaer-bei-jauch-abgesahnt-vom-chef-gefeuert-1743703.html?1=2 ), wurde eine Frau von ihrem Chef gekündigt, weil sie bei der RTL-Show "Wer wird Millionär?" 32.000,00 EUR gewonnen hatte. Der Arbeitgeber hatte ihr wohl mitgeteilt, sie brauche das Geld ja jetzt nicht so nötig und er habe keines zu verschenken; das Ganze per SMS.

Der Arbeitgeber übersieht hier allerdings, dass ein Gewinn bei Jauch auch innerhalb der sechsmonatigen Wartezeit aus dem KSchG keinen Kündigungsgrund darstellt und schon gar nicht für eine fristlose Kündigung. Nehmen wir mal an, das KSchG findet hier keine Anwendung (was vorliegend wohl der Fall sein dürfte, da die Dame erst seit drei Monaten dort beschäftigt war. Etwas anders gilt, wenn man hier aufgrund des Sachverhaltes zur Annahme einer Willkürkündigung gelangen sollte - dann gelten dennoch die Grundsätze des KSchG), so kann eine Kündigung allenfalls ordentlich, also mit Frist ausgesprochen werden. Ob diese wiederum vier oder zwei Wochen beträgt, hängt davon ab,ob eine Probezeit vereinbart war (siehe auch hier: http://stuwal.blog.de/2011/08/05/maer-probezeitkuendigung-11616380/ ).

Weiterhin übersieht der Chef, dass er ihr das Gehalt keineswegs schenkt, sondern hierfür eine Gegenleistung von seiner Arbeitnehmerin, n…

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Themen: Bgb , Gehalt , Stern , Kultur , Jauch , Schein , Kuendigung

Erschienen 26. Oktober 2011 auf http://stuwal.blog.de.

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