RAUER TON

“DU BIST EIN HURENSOHN UND DEINE FRAU DIE FICK ICH AUCH”

Diese Botschaft schickte ein Azubi im dritten Lehrjahr per SMS an seinen Ausbilder, einen Gebäudereinigermeister. Das Arbeitsgericht Iserlohn hält die fristlose Kündigung nicht für gerechtfertigt, das heißt der Auszubildende muss weiter beschäftigt werden.

Begründet wird das Urteil unter anderem mit dem Hinweis, dass im Gebäudereinigerhandwerk ein rauere…

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Erschienen 31. März 2005 auf http://www.lawblog.de.

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