Rauchverbote teilweise verfassungswidrig
Reuters | 30. Juli 2008 — Karlsruhe (Reuters) - Das Bundesverfassungsgericht hat die bestehenden Rauchverbote in Eckkneipen für verfassungswidrig erklärt…
1. Es ist das Thema, welches die Menschen und besonders die Raucher in Deutschland beschäftigt. Das Rauchverbot. Und jeder hat eine eigene Meinung dazu. Manch einer sieht den Glimmstängel am liebsten überall verboten, andere sehen sich in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt, weil der Staat ihnen damit das Recht abnimmt, selber zu entscheiden, wo, wann und wie viel man rauchen möchte. 2. Daher wurde mit Spannung das Urteil des Bundesverfassungsgerichts am Mittwoch erwartet. Die Beschwerde ging von zwei Kneipenwirten aus Berlin und einem Discobetreiber aus Heilbronn aus. Sie hatten geklagt, dass die in ihren Bundesländern geltenden Nichtraucherschutzgesetze sie in ihrer Berufsfreiheit und in ihrem Eigentum beeinträchtigen würden. 3. Der erste Senat gab der Klage der Wirte und des Discobetreibers statt. Er sieht im Rauchverbot für Gaststätten einen Eingriff in die Berufsfreiheit. Laut Gericht könnte dieses Gesetz zu schweren Einnahmeeinbußen führen, da 33 % der erwachsenen Bevölkerung in Deutschland rauchen. Das Ziel des Allgemeinwohls, welches der Landesgesetzgebers mit dem Rauchverbot verfolgt, sei zwar „überragend wichtig“, aber unverhältnismäßig. 4. Daher fordert das Gericht nun die Länder Baden-Württemberg und Berlin auf, die Gesetze bis Ende 2009 zu ändern. Solange gelten aufgrund der „hohen Bedeutung des Schutzes der Bevölkerung vor Gefahren des Passivsrauchens“ die landesgesetzlichen Regelungen weiter. Allerdings erweiterten die Karlsruher Richter die Ausnahmen, damit die kleinen Kneipen nicht existenziell benachteiligt werden. Dies hat zur Folge, dass bis zur Neuregelung in solchen Kneipen weitergeraucht werden darf, die eine Gastfläche von weniger als 75 Quadratmetern haben, nicht über einen Nebenraum verfügen und der Zutritt für Personen unter 18 Jahren verwehrt wird.Für Discotheken soll ebenfalls die Möglichkeit von Raucherräumen gelten. Wenn das Nicht…
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