Rauchverbot am Scheideweg

Das BVerfG hat heute entschieden, dass die Rauchverbote in Baden-Württemberg und Berlin verfassungswidrig sind. Leider ist der Server des BVerfG, anscheinend wegen der hohen Nachfrage, derzeit überlastet, deshalb ein Bericht aus der Presse: Die Regelungen bleiben zwar vorerst in Kraft, bis Ende 2009 muss aber eine Neuregelung erlassen werden. In Trinkkneipen mit weniger als 75 Quadratmetern und nur einem Raum, zu denen Jugendliche keinen Zutritt haben, darf ab sofort wieder geraucht werden. Zwar wäre den Karlsruher Richtern zufolge sogar ein absolutes Rauchverbot in Lokalen zulässig. "Denn der Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren - wozu der Gesetzgeber auch das Passivrauchen zählen darf - ist ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut", sagte Präsident Hans-Jürgen Papier bei der Urteilsverkündung. Wenn aber - wie in Baden-Württemberg und Berlin - größere Gaststätten abgetrennte Raucherzimmer ausweisen dürfen, dann müssen auch Ausnahmeregelungen für kleine "Eckkneipen" geschaffen werden. Denn durch die gegenwärtigen Regeln werde die "getränkegeprägte" Kleingastronomie wirtschaftlich besonders stark belastet. Dies verletze die Berufsfreiheit der Beschwerdeführer, entschied der Erste Senat. (ftd) Entscheidend an dem Urteil scheint mir, dass darauf hingewiesen wird, dass ein totales Rauchverbot zulässig sein dürfte - mit der Konsequenz, dass dieses Urteil mittelfristig das Gegenteil von dem bewirken könnte, was die Kläger erreichen wollten.

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Themen: Berlin

Erschienen 30. Juli 2008 auf http://www.ra-blog.de.

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