Rauchmelder in Hamburgs Wohungen per Gesetz

Moin. Wie man schon anhand der Überschrift erkennen kann geht es hier um ein Hamburger Gesetz. Den Bereich der Neubauten (Seit 2006 Pflicht für den Einbau von Rauchwarnmeldern) lasse ich mal außen vor. Was für die meisten Hamburger Mieter eher Interessant ist, ist folgendes:

Gemäß § 45 Abs. 6 Nr. 3 HBauO Ist jede Wohnung bis zum 31.12.2010 mit einem Rauchwarnmelder auszustatten. Ich denke mal, besonders auch auf meinen Vermieter bezogen, dass dies die wenigsten Vermieter davon was wissen und dann gegen diese Norm wohl verstoßen werden.

Ähnliche Gesetze gibt es noch in Mecklenburg-Vorpommern …

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Themen: Hessen , Hamburg , Schleswig Holstein , Archiv , Hamburger Bauordnung , Hbauo , Rauchmelder Gesetz

Erschienen 6. August 2009 auf http://www.hanseaticlaw.de/.

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