Raucherpausen ohne Ausstempeln: Fristlose Kündigung!
Nach einer brandaktuellen Entscheidung des Arbeitsgerichts Duisburg vom 14.09.2009 (AZ: 3 Ca 1336/09) ist eine fristlose Kündigung bei unangemeldeten Raucherpausen während der Arbeitszeit wirksam. Denn: Der Arbeitnehmer muss seine Arbeitspausen auf seinem Arbeitszeitkonto verbuchen und kann nicht einfach während der Arbeitszeit pausieren. Schließlich zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt nicht für die geleisteten Raucherpausen.
Allerdings müssen vor der fristlosen Kündigung entsprechende Abmahnungen ergangen sein und der Arbeitnehmer muss daraufhin dennoch wiederholt während der Arbeitszeit Raucherpausen eingelegt haben.
Auch nur kurzzeitige, wiederholte Raucherpausen stellen nach Ansicht des Gerichts eine gravierende Pflichtverletzung dar und sind …
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Erschienen 28. September 2009 auf http://blog.betriebsrat.de.
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