Raucherpause ohne Ausstempeln: Fristlose Kündigung!

Arbeitnehmer haben während der vereinbarten Arbeitszeit die uneingeschränkte Hauptpflicht ihre Arbeitsleistung zu erbringen. Verstöße in diesem Bereich berühren grundsätzlich den Kernbereich des Arbeitsverhältnisses. Mitarbeiter, die Raucherpausen einlegen, sind daher verpflichtet, während dieser Zeit auszustempeln. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat nun klargestellt, dass Verstöße gegen diese Verpflichtung eine fristlo…

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Erschienen 7. Februar 2011 auf http://www.mkvdp.de/.

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