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Raucher dürfen lügen! EU-Kommissar stiftet für Verwirrung …

am 10.08.2006 von http://blog.juracity.de

Der Eu-Sozialkommissar sorgt für nervöse Unruhe unter Deutschlands Rauchern. Nach seiner Ansicht verbietet die Antidiskriminierungsrichtlinie nicht, bei der Einstellung Nichtraucher zu bevorzugen. Na ja, die Einstellung der EU zum Rauchen kennen wir ja und wenn wir nicht aufpassen, wird auch noch Schokolade verboten …
Aber im Ernst: Um Raucher bei der Einstellung (mglw. in zulässiger Weise) diskriminieren zu können, muss man ja erst mal wissen, ob der Bewerber raucht. Man kann natürlich starke Raucher mit der Nase aus dem Bewerbungsstapel ausfiltern, sehr starke Raucher an der Gilbung des hochweissen Papiers ermitteln. Wenn er sich im Bewerbungsgespräch nicht - den als Falle aufgestellten Aschenbecher sofort im Blick - ein Zigarettchen anzündet, hilt nur fragen. Und da gilt, lieber EU-Kommissar, deutsches Arbeitsrecht. Danach sind nur Fragen zulässig, die mit dem Job zu tun haben. Also bei einer Bewerbung als Sprengmeister, Kampfmittelräumer oder Tankwart - wenn überhaupt. Denn manche Raucher können sich ja auch beherrschen. Warum sollte ein Raucher die Frage nach dem Rauchen beantworten müssen, wenn er es im Job ohne Zigarette aushält?
“Ein Fragerecht des Arbeitgebers bei den Einstellungsverhandlungen wird nur insoweit anerkannt, als der Arbeitgeber ein berechtigtes, billigenswertes und schutzwürdiges Interesse an der Beantwortung seiner Frage im Hinblick auf das Arbeitsverhältnis hat. Ein solches berechtigtes Interesse ist nur dann gegeben, wenn das Interesse des Arbeitgebers so gewichtig ist, daß dahinter das Interesse des Arbeitnehmers, seine persönlichen Lebensumstände zum Schutz seines Persönlichkeitsrechts und zur Sicherung der Unverletzlichkeit seiner Individualsphäre geheimzuhalten, zurückzutreten hat (vgl. Senatsurteil vom 7. Juni 1984 - 2 AZR 270/83 …

Raucher, Nein danke!

Aktenvermerk / Der ORF berichtet: Bald wird den Rauchern das Leben noch ein Stückchen schwerer gemacht. Denn nach einem neuen Beschluss der EU-Kommission dürfen Firmen in Europa den Rauchern bald ganz legitim einen Job verwehren. Beschluss der EU-Kommi…

Raucher-Enklaven

RA J. Melchior, Wismar / Seit kurzem sind in einigen Bundesländern Nichtraucherschutzgesetze in Kraft getreten. Die restlichen, noch nicht betroffenen Bundesländer werden in Kürze folgen. Da stellt sich die Frage: Wo kann man denn noch rauchen? Wo gibt es die…

Wann darf ein Arbeitnehmer lügen?

Rechthaber / Verbotene Fragen und erlaubte Lügen im Bewerbungsgespräch: Immer wieder beklagen Bewerber, dass Sie im Vorstellungsgespräch Auskunft über sehr persönliche Dinge geben mussten. Rechtlich gesehen „mussten“ die Bewerber das…

Nochmal: Rauchen in der eigenen vier Wänden

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Rauchen in der eigenen Wohnung?

JuracityBlog / Überall wird der Raucher heute angefeindet. In Gaststätten, öffentlichen Gebäuden, Bahnen und Bussen, am Arbeitsplatz oder im Hotel; überall soll nicht mehr geraucht werden. Also zieht sich die Minderheit der Raucher in die e…

Gewerkschaftsmitgliedschaft - Fragerecht des Arbeitgebers?

JuracityBlog / Jetzt mal wieder ernst. Darf die Deutsche Bahn eigentlich nach der Gewerkschaftszugehörigkeit fragen? Gängige Antwort ist erst mal: Nö, das geht die doch nichts an. Da wundert schon, wie mucksmäuschenstill es in der Ecke von tra…

Fristlose Kündigung für Nichtraucher

Strafprozesse und andere Ungereimtheiten / Das Klima zwischen Rauchern und Nichtrauchern verschlechtert sich zunehmend. Ein Firmenchef aus Büsum in Schleswig-Holstein hat jetzt drei Nichtrauchern gekündigt. Begründung: Störung des Betriebsfriedens.Raucher sind bei uns nun mal die besseren…

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RA Michael Felser

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