Rauchen kann den Job kosten

Ein Maschinenführer bei einem Verpackungsmaterialhersteller hatte eine Zigarettenpause eingelegt und dabei nicht ausgestempelt. Trotz zweier Abmahnungen und ausdrücklichem Hinweis des Arbeitgebers auf die Pflicht zur “Betätigung des Zeiterfassungsgeräts” ließ er sich ein drittes Mal dabei erwischen. Ihm wurde fristlos gekündigt. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz kannte keine Gnade und bestätigte die Wirksamkeit der fristlosen Kündigung. Dies mit der Begründung, dass das Verhalten des Arbeitnehmers den Arbeitgeber veranlasse Arbeitsentgelt zu zahlen, ohne dass die geschuldete Arbeitsleistung erbracht werde. Ein solcher Pflichtverstoß berühre den Kernbereich des Arbeitsverhältnisses. Es habe eine eindeutige Regelung zum Rauchverbot im Betrieb und zum Ausstempeln für Raucherpausen gegeben. Der Arbeitnehmer sei vorher zweimal einschlägig und auch ansonsten mehrfach abgemahnt worden. In Ansehung der Gesamtumst…

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Themen: Kündigung , Rauchen , Kündigungsschutz , Job , Personenbedingte Kündigung , Betriebsbedingte Kündigung , Verhaltensbedingte Kündigung , Sozialauswahl , Ordentliche Kündigung , Präklusion , Kündigungsschutzklage , Kleinbetriebe , § 4 Kschg , Kündigung Wegen Nicht Ausstempeln , Kündigung Wegen Raucherpause , Nichtausstempeln Kündigungsgrund , Zigarettenpause Als Kündigungsgrund , Zigarettenpause Arbeitsrecht Abmahnung
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht

Erschienen 12. November 2010 auf http://www.rechthaber.com.

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