Rauchen in der Mietwohnung
Blickpunkt Recht & Steuern | 10. März 2008 — Das Rauchen in Mietwohnungen ist zwar grundsätzlich zulässig, kann aber nach einem Urteil des Bundesgerichtshof im Einzelfall…
Rauchen in der Mietwohnung Mit Urteil vom Urteil vom 5. März 2008 (Az.: VIII ZR 37/07) hat der BGH entschieden, dass sich Raucher, die in der Mietwohnung übermäßig rauchen, schadensersatzpflichtig machen können.
Der Entscheidung lag der Fall zugrunde, dass die Mieter als Kläger nach Auszug aus der Mietwohnung nach knapp 2 Jahren ihre Mietkaution von der Vermieterin als Beklagter zurückverlangten.
Die Vermieterin verweigerte die Rückzahlung und erklärte die Aufrechnung mit einem Schadensersatzanspruch. Ein Schadensersatzanspruch bestünde, da die Kläger in der Mietwohnung stark geraucht hätten. Decken, Wände und Türen seien durch den Zigarettenqualm stark vergilbt zurückgelassen worden. Eine Neutapezierung und Lackierarbeiten an den Türen seien erforderlich.
Grundsätzlich ist Rauchen sowohl auf dem Balkon als auch in der Wohnung erlaubt. Rauchen gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung, so dass bei normalen Nikotinablagerungen auf Tapeten keine Schadensersatzansprüche bestehen. Im Treppenhaus oder im Aufzug hingegen kann der Vermieter das Rauchen verbieten, wenn er dies will. Starkes Rauchen in der Wohnung stellt auch keinen Kündigungsgrund dar. Die normale Abnutzung der Mietsache fällt dem Vermieter zur Last, insoweit ist die Abnutzung durch den Mietzins abgegolten. Die Grenzen sind dort erreicht, wo ein vertragswidriger Gebrauch vorliegt. Wohnt der Mieter keine zwei Jahre in der Mietwohnung und sind dennoch sowohl Tapeten wie auch Teppich stark vergilbt, so dass eine sofortige Weitervermietung nicht möglich ist, so ist dies ein Indiz dafür, dass eine über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehende Beschädigung vorliegt. Es ist somit eine vom vertragsgemäßen Gebrauch einer gemieteten Wohnung nicht mehr umfasste Nutzung gegeben, wenn das Rauchen des Mieters bereits nach kurzer Mietzeit einen erheblichen Renovierungsbedarf zur Folge hat. Der BGH hat nun entschieden, dass das Rauchen in einer Mietwohnung nur dann über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgeht und eine Schadense…
» Vollständiger ArtikelErschienen 26. März 2008 auf http://rechtsanwaelte-wuerzburg.de/aktuelles.
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