rathaus-oberhausen.de

Das LG Duisburg hatte im Rahmen eines Prozesskostenhilfe-Verfahrens über die Erfolgsaussichten einer Verteidigung gegen die Klage der Stadt Oberhausen auf Unterlassung der Benutzung der Domain "rathaus-oberhausen.de" zu entscheiden und dabei festgestellt, dass die Bezeichnung "Rathaus Oberhausen" für eine wesentliche Einrichtung der Stadt Oberhausen eine Namensfunktion besitzt, da sie geeignet ist, das Rathaus der Stadt mit sprachlichen Mitteln unterscheidungskräftig zu bezeichnen. Ein Durchschnittsbürger werde, so das Landgericht, eine Begriffspaarung "Rathaus-Ob…

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Themen: Bgb , Landgericht , LG Duisburg , Rathaus Oberhausen

Erschienen 14. August 2004 auf http://www.advocatus.de/heng/weblog.php.

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