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Das Immobilienrechtsblog | 5. November 2008 — Wir vertreten die Vermieterin gegen eine Mieterin. Diese hat das Gebäude teilweise wild umgebaut und noch allerhand andere Sach…
Aus dem E-Mail-Schriftverkehr zwischen dem ehemaligen Eigentümer einer Immobilie und dem neuen Eigentümer, beides große Immobiliengesellschaften: Hallo, ich brauch mal ihre Hilfe. Die o. g. Mieterin hat angerufen und sich darüber beklagt, dass sie Mahnungen erhält. (...) Laut meinen Unterlagen müssten Sie das Geld bekommen haben, im Sept. 2007. Sind sie so nett und schauen mal nach? MfG. 10 Tage später eine erneute Anfrage: Hallo, brauche dringend Ihre Hilfe. Die Mieterin hat gerade nochmal angerufen und berichtet, dass sie nun eine Aufforderung vom Anwalt hat, inzwischen sind es xxx €. Können sie sich bitte darum kümmern? MfG Eine Woche später, endlich eine Antwort: Hallo, der Betrag von xx € wurde im Sept. 07 von Ihnen einem falschen Konto überwiesen. Wir werden den Betrag nunmehr dem richtigen Konto gutschreiben. Problem wird sicherlich die entstandene Mahngebühr der Rechtsanwaltskanzlei sein, klären wir noch. Grüße. Und darauf: Hallo, vielen Dank für die Info. Ich denke,zu Lasten der Mieterin können die Kosten nicht gehen. Da finden wir bestimmt eine gemeinsame Lösung. MfG So, und jetzt könnt ihr mal raten, wie es weiterging: a) Die alte Eigentümerin hat die Anwaltskosten übernommen. b) Die neue Eigentümerin hat die Anwaltskosten übernommen. c) Der Anwalt hat der Mandantin mitgeteilt, dass die Forderung ausgeglichen sei, sie aber die Kosten zu tragen habe. d) Der Anwalt hat Mahnbescheid wegen der Mietforderung (zzgl. Zinsen seit 2007 und Kosten) beantragt.
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