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Ratenweise Abfindung

am 20.09.2006 von Blickpunkt Recht & Steuern

Erhält ein Arbeitnehmer bei Beendigung seines Arbeitsverhältnisses eine Abfindung, so steht ihm hierfür ein Freibetrag zu, der je nach Lebensalter und Dauer des Arbeitsverhältnisses zwischen 7.200 € und 11.000 € beträgt. Wird die Abfindung in mehreren Raten in verschiedenen Jahren bezahlt, ist dieser Freibetrag bei der ersten Zahlung zu berücksichtigen. Ein Wahlrecht des Steuerpflichtigen, der den Freibetrag vielleicht lieber bei der letzten Rate in einem Jahr berücksichtigt …

Abfindungen wegen einer Änderung der Arbeitsbedingungen sind beitragspflichtig

andreas-buschmann.net / Erhält ein Arbeitnehmer eine Abfindung als Ausgleich für eine Verschlechterung seiner Arbeitsbedingungen, ist die Abfindung beitragspflichtig in der Sozialversicherung. Was aber gilt, wenn der Arbeitnehmer wegen der Beendigung seines Vollzeitarbei…

Genossen-Abfindung

Blickpunkt Recht & Steuern / Es verstößt gegen den genossenschaftlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn bei der Berechnung des Auseinandersetzungsguthabens ausscheidender Genossen über die anteilige Berücksichtigung eines Bilanzverlustes hinaus die Auseinandersetzungsguthab…

Beendigung eines Arbeitsverhältnisses

Handakte WebLAWg / Für Arbeitnehmerabfindungen bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, die nach dem 31. Dezember 2005 vereinbart werden (§ 3 Nr. 9 EStG) gibt es keine Freibeträge mehr. Bisher konnten diese bis zu 11.000 Euro Abfindung steuerfrei sein, je nac…

Ein Bonbon

Andere Ansicht / Der Arbeitsrichter überrascht mit der Ansicht, dass die Kündigung das Arbeitsverhältnis jedenfalls nicht zum streitigen Termin beendet. Die Regelung im Tarifvertrag, wonach die Beschäftigungszeiten bis zum Alter von 25 Jahren unberücksichtigt bl…

Lohnrückzahlung

Blickpunkt Recht & Steuern / Die Rückzahlung einer Abfindung ist auch dann im Abflussjahr zu berücksichtigen, wenn die Abfindung im Zuflussjahr begünstigt besteuert worden ist. Eine Lohnrückzahlung ist nach Ansicht des Bundesfinanzhofs regelmäßig kein rückwirkendes Ereign…

Kapitalgesellschaft als stiller Gesellschafter

Blickpunkt Recht & Steuern / Personengesesellschaften steht im Rahmen der Gewerbesteuerveranlagung gemäß § 11 Absatz 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG ein besonderer Freibetrag zu. Dieser Freibetrag gilt auch für (atypische) stille Gesellschaften. Dieser Freibetrag nach §…

Insolvenzrechtliche Einordnung eines tarifvertraglichen Abfindungsanspruchs

Recht und Alltag / Sieht ein Tarifvertrag für den Fall der Kündigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund von Rationalisierungsmaßnahmen die Zahlung einer Abfindung vor, ist der Abfindungsanspruch auch dann bloße Insolvenzforderung iSv. § 38 InsO, wenn die Kündigun…

Wem eine Abfindung zusteht

Handakte WebLAWg / Bis zu 18 Monatsverdienste können bei einer Abfindung herausspringen. Ein Anspruch auf den Geldsegen besteht aber nur in wenigen Fällen. Nur in ganz bestimmten Situationen steht einem Arbeitnehmer bei Kündigung eine Abfindung zu. (13.04.2005)…

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Der Autor und sein Blog

RA Udo Meisen

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