RASTERFAHNDUNG NUR BEI GEFAHR

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden:

Die Rasterfahndung greift schwer in das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Bürgers ein. Sie darf nur bei konkreten Gefahren für erhebliche Rechtsgüter angeordnet werden. Eine allgemeine Bedrohungslage, wie sie etwa nach …

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Themen: Spiegel Online

Erschienen 23. Mai 2006 auf http://www.lawblog.de.

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