Rasterfahndung mit Telekom-Kundendaten

Die Deutsche Telekom habe dem Bundeskriminalamt (BKA) nach dem 11. September 2001 ohne ersichtliche Rechtsgrundlage Millionen von Kundendaten für groß angelegte Rasterfahndungen bereitgestellt, berichten gut informierte Konzernkreise der FR. Dabei sei es jedoch nicht um die Suche nach bestimmten Straftätern oder konkrete Gefahren gegangen, sondern um eine umfassende Durchrasterung von nahezu allen Kunden-Datenbeständen der Telekom, berichten Zeugen.

Hatte das Privatunternehmen Telekom überhaupt das Recht, seine vertraulichen Kundendaten für den massenhaften Abgleich den Behörden zur Verfügung zu stellen? “Datenschutz und Datensicherheit für Kunden und Nutzer…

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Themen: Deutsche Telekom , Richtlinien , Recht (d)

Erschienen 2. April 2009 auf http://log.handakte.de/.

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