Rassenhass: Gericht kürzt Ersatz

CK - Washington.   Schadensersatz unterliegt der Nachprüfung durch das Gericht, wenn die Geschworenen zuviel oder zuwenig zusprechen. Das Gericht fällt das Urteil. Die Jury ist nur für die Subsumtion und den Geschworenenspruch zuständig. Das lesenswerte Urteil des Bundesberufungsgerichts des siebten US-Bezirks erklärt im Fall Thompson v. Memorial Hospital, Az. 07-2249, die Merkmale für ein Remittitur zur Kappung des Schadensersatzes. Die Jury hatte dem unter Rassenhass…

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Erschienen 4. November 2010 auf http://anwalt.us.

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