Rasseliste in Berlin

Im Berliner Hundegesetz vom 29. September 2004 werden in § 4 Abs. 1 HundeG zunächst Hunde als gefährlich im Sinne des Gesetzes definiert, die ein auffälliges und übermäßig aggressives Verhalten gezeigt haben. § 4 Abs. 2 HundeG definiert die folgenden Hunderassen als gefährlich:

Pit-Bull, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Tosa Inu, Bullmastiff, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff.

Eine Widerlegung der Gefährlichkeit der einzelnen Tiere ist im Berliner HundeG nicht vorgesehen. Hier sind die Aus…

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Themen: Berlin , Hunde , Aufheben , Tosa Inu , Mastiff , Kampfhund , American Staffordshire Terrier

Erschienen 9. April 2010 auf http://hunde-gesetz.de.

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