Rasieren statt telefonieren

Ein Autofahrer gab zu Protokoll, er habe sich mit einem Akkurasierer den Bart gestutzt und die Lippen zur Radiomusik bewegt. Die Richter am OLG Hamm seiften ihn nachträglich ein, weil er die Aussage nicht schon - belegt durch den vermeintlichen "Rasierapparat" - gegenüber der Polizei getroffen hatte (AZ: 2 Ss OWi 528/06). Quelle: derwes…

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Themen: Polizei , Olg Hamm , Protokoll

Erschienen 1. Mai 2008 auf http://verkehrsunfall.beeplog.de.

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