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Rapidshare bald am Ende?

am 28.04.2008 von http://juranerd.blogspot.com/

Interessant am aktuellen Urteil des LG Düsseldorf gegen den Filesharing-Dienst Rapidshare.com (laut Alexa.com im 3-Monatsschnitt die am 13. häufigsten aufgerufene Seite weltweit, in Deutschland immerhin auf Platz 16) ist vor allem folgende Passage, nachdem das Gericht zuvor festgestellt hat, dass der Betreiber grundsätzlich als Störer in Anspruch genommen werden kann und zudem alle bis dato ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichen, um Urheberrechtsverletzungen abzuwenden:Es existieren effektivere Maßnahmen, mit denen die Klägerin die Verbreitung der streitgegenständlichen Musikwerke im Speziellen und das Begehen von Urheberrechtsverstößen über ihre Plattform im Allgemeinen hätte verhindern können. So hätte unter anderem eine Registrierungspflicht für sämtliche Nutzer des Dienstes eingerichtet werden können. Erfahrungsgemäß wird jemand, der nicht anonym im Internet surft, wesentlich größere Hemmung bezüglich der Begehung von Rechtsverstößen haben als der nicht angemeldete Nutzer. Dem steht auch nicht entgegen, dass die Identität mittels der gespeicherten IP-Adresse in Verbindung mit dem Zeitpunkt des Verstoßes herausgefunden werden könnte. Zum einen fühlt sich der Nutzer in der Regel dennoch anonym, zum anderen ist diese Rückverfolgung nur während der Speicherdauer der Verbindungsdaten durch den Provider möglich. Soweit die berechtigte Befürchtung geäußert wird, dass Nutzer im Rahmen einer Anmeldung Falschangaben machen, gibt es mehrere Überprüfungsmöglichkeiten bezüglich der Daten. Hier ist an einen Datenabgleich mit der Schufa (wie …

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