Randnotiz zum Fall Guttenberg: Vorsatz und Vorsatz

Wie dem Onlineauftritt des Spiegel zu entnehmen ist, geht die Staatsanwaltschaft Hof davon aus, dass Karl Theodor zu Guttenberg im Rahmen seiner Dissertation und im Hinblick auf die diskutierten Urheberrechtsverletzungen mit dolus-eventualis gehandelt hat. Der Spiegel überschreibt seinen Artikel allerdings unpassend mit “Guttenberg hat nicht mit Vorsatz betrogen”. Abgesehen davon, ob hier überhauüt von Betrug zu sprechen wäre, ist auch der Eventualvorsatz natürlich auch ein Vorsatz. Darüber hinaus existieren natürlich Straftatbestände, die eine Absicht fordern. Er zieht auch im Hinblick auf die Uni Bayreuth die falschen Schlüsse:

Die Fachleute hatten in ihrem Abschlussbericht erklärt, es seien nicht nur wissenschaftliche Standards “evident grob verletzt” worden, sondern der Freiherr habe “hierbei vorsätzlich getäuscht”.

Quelle: http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,801533,00.html

Hintergrund: Die Uni Bayreuth hatte zu Guttenberg den Doktortitel aberkannt. Sie ist zu dem Schluss gekommen, dass der Freiherr die Vorgaben und Regeln für das Abfassen der Arbeit vorsätzlich umgangen bzw. missachtet habe. Hiergegen hatte sich zu Guttenberg vehement zur Wehr gesetzt, zuletzt im Interview mit Zeit-Chefredakteur Giovanni di Lorenzo. Er habe jedenfalls nicht absichtlich getäuscht auf die Frage, ob er vorsätzlich gehandelt habe.

ZEIT: Haben Sie vorsätzlich getäuscht?

Guttenberg: Das ist der Vorwurf, der mich am meisten trifft, ein Vorwurf, dem ich begegnen will und begegnen muss: Wenn ich die Absicht gehabt hätte, zu täuschen, dann hätte ich mich niemals so

plump u…

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Themen: Vortrag , Der Spiegel , Dissertation , Uni Bayreuth , Giovanni DI Lorenzo , Karl Theodor ZU Guttenberg , Tagesgeschehen

Erschienen 4. Dezember 2011 auf http://www.juraexamen.info.

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