Randalierendes Rind – haftet der Landwirt?
Heymanns Strafrecht Online Blog | 2. Juni 2011 — Die Überschrift erweckt Aufmerksamkeit, aber: Es geht in dem Urt. des OLG Schleswig v. 20.04.2011 – 7 U 13/08 nicht um eine s…
Das weibliche trächtige Jungrind war in einer Panikreaktion durch den Weidezaun durchgebrochen und bis zur nächsten Kreisstraße gelaufen, auf der es mit zwei Autos kollidierte. Den entstandenen Sachschaden an ihren Autos bekommen die Kläger von dem Landwirt als Tierhalter nicht ersetzt. In einer vor kurzem veröffentlichten Entscheidung hat der 7. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts die Schadensersatzansprüche von insgesamt mehr als 10.000 € abgewiesen. Der Beklagte betreibt als Landwirt die Rindviehhaltung. Ende Oktober brachte er seine weiblichen, erstmals trächtigen Jungrinder auf eine umzäunte Koppel hinter das Haus, um sie dort bis zur Aufstallung (Verbringen in den Stall über Winter) zu halten. Gegen Abend brach ein Jungrind aus. Gegenüber den Schadensersatzansprüchen der Kläger berief sich der Landwirt auf das Haftungsprivileg des Halters von Nutztieren, d. h. von Haustieren, die aus beruflichen Gründen oder zu Erwerbszwecken gehalten werden. Für andere Tiere als Nutztiere sieht das Gesetz in allen Fällen eine Haftung des Tierhalters vor, auch wenn dieser sorgfältig auf sein Tier aufgepasst hat. Für Nutztiere sieht § 833 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) vor, dass der Tierhalter nicht haftet, wenn er seiner Aufsichtspflicht über das Tier nachgekommen ist oder der Schaden auch bei ausreichender Aufsicht entstanden wäre.
Aus Sicht der Beklagten ist das Haftungsprivileg von Nutztierhaltern eine nicht mehr zeitgemäße Regelung, weil auch Landwirte über eine Tierhalterhaftpflichtversicherung verfügen und dadurch gegen unkalkulierbare Schadensereignisse versichert sind. Das Verfahren war bereits einmal in der vom Senat zu dieser Frage zugelassenen Revision beim Bundesgerichtshof. Dieser hatte die unterschiedliche Ausgestaltung der Tierhalterhaftung, je nachdem ob das Tier zu wirtschaftlichen Zwecken gehalten wird oder nicht, als eine Entscheidung des Gesetzgebers angesehen, die mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Der Bundesgerichtshof hatte dem Oberlandesgericht aufgegeben, die Verletzung von Sorgfaltspflichten durch den Landwirt näher zu prüfen.
In seinem Urteil vom 20.04.2011 geht das Oberlandesgericht – gestützt auf das Gutachten eines landwirtschaftlichen Sachverständigen – zunächst einmal davon aus, dass der Ausbruch auf einer Panikreaktion des Tieres beruhte. Der im Verfahren beauftragte landwirtschaftliche Sachverständige hat hierzu ausgeführt, dass
“junge Rinder, insbesondere trächtige erstkalbende Färsen sich temperamentvoller als tragende Kühe verhalten und bei ihnen aufgrund der Unerfahrenheit und durch das Fehlen einer erfahrenen Leitkuh heftigere Reaktionen auf unvorsehbare Ereigni…
» Vollständiger ArtikelErschienen 12. Juni 2011 auf http://www.ferner-alsdorf.de.
Heymanns Strafrecht Online Blog | 2. Juni 2011 — Die Überschrift erweckt Aufmerksamkeit, aber: Es geht in dem Urt. des OLG Schleswig v. 20.04.2011 – 7 U 13/08 nicht um eine s…
BLEIL | 7. September 2011 — Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein hat mit Urteil vom 20. April 2011 entschieden (Az.: 7 U 13/08), dass der Besitzer einer i…
Recht und Alltag | 13. Juli 2006 — Ein Tierhalter haftet anteilig für einen Fahrzeugschaden, der durch die Kollision des Fahrzeugs mit der dem Tierhalter entlaufe…
Schadenfixblog | 3. Februar 2010 — Hier mal ein Fall, der eher die Bevölkerung in ländlichen Gebieten treffen könnte. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte einen Fall zu…
Red Tape | 23. Oktober 2007 — LG Coburg: Landwirt darf Jagdvogel bei Attacke auf Geflügel töten. Das Landgericht Coburg hat die Abweisung einer Schadensers…
Im Namen des Volkers | 2. Dezember 2009 — Der Beklagte ist Landwirt und betreibt Rindviehhaltung. Am 30. Oktober 2006 brachen fünf seiner Jungrinder aus einer Koppel aus…
Rechtblog | 16. Juli 2006 — Ein Tierhalter haftet anteilig für einen Fahrzeugschaden, der durch die Kollision des Fahrzeugs mit der dem Tierhalter entlaufenen…
Blickpunkt Recht & Steuern | 13. Februar 2008 — Grundstücksveräußerungen sind erst dann Gegenstand eines selbstständigen gewerblichen Grundstückshandels und nicht mehr landw…
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 3. Mai 2009 — Ein Landwirt darf Tiertransporte von mehr als 65 km im Straßenverkehr nur durchführen, wenn er an einer entsprechenden Schulung…
Anwalt Niemeyer | 28. Oktober 2009 — Ausgebrochene Kuh am Straßenrand Das in den §§ 823ff. BGB geregelte Recht der unerlaubten Handlungen ist eine der Säulen …