Rammstein ist für alle da
LawBlog | 25. Oktober 2011 — Das Album „Liebe ist für alle da“ der Gruppe Rammstein gehört nicht auf die Liste der jugendgefährdenden Medien. Das Verwaltung…
Die Beurteilung des Musikalbums “Liebe ist für alle da” der Gruppe „Rammstein“ ist von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden. Das Album ist nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln frei verkäuflich. Es gehört nicht auf die Liste der jugendgefährdenden Medien.
Damit hat das Verwaltungsgericht Köln einer Klage der Rechteinhaberin Universal Music GmbH gegen die Indizierung durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien stattgegeben.
Im November 2009 hatte die Bundesprüfstelle das gesamte Album indiziert. Sie hielt nicht nur ein Bild im Booklet für jugendgefährdend, sondern auch das Lied “Ich tu dir weh”.
Bereits mit der am 31. Mai 2010 ergangenen Eilentscheidung folgte das Verwaltungsgericht dieser Argumentation nicht, wodurch der Vertrieb des Albums bereits vorläufig ermöglicht worden war. Im Wesentlichen hat das Gericht mit dem nun beschlossenen Urteil die damalige Eilentscheidung bestätigt. Es kam zu dem Ergebnis, die Bundesprü…
» Vollständiger ArtikelErschienen 28. Oktober 2011 auf http://www.rechtslupe.de.
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