Rainer Hass

Sehr geehrte Rechtsanwalt Rainer Haas & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH,

wir wollen Ihre Zeit nicht unnötig in Anspruch nehmen. Sie haben ja genug damit zu tun, Inkasso für namhafte Unternehmen zu machen.

Wir wären Ihnen aber ebenso dankbar, wenn Sie nicht unsere Zeit unnötig in Anspruch nähmen. Zum Beispiel mit der seit neuestem immer wieder aus dem hohlen Bauch heraus gestellten Frage, ob unser Mandat noch besteht.

Wenn wir zum Beispiel am 10. Juni 2009 für unseren Mandanten Widerspruch gegen einen Mahnbescheid eingelegt haben, spricht doch eigentlich kaum etwas dafür, dass unser Auftrag am 21. Juli 2009 erloschen ist. Wenn wir unseren Mandanten nicht mehr verträten, würden wir dies überdies auch dem Gericht mitteilen. Das Gericht würde Ihnen eine Kopie schicken, und Sie wüssten Bescheid.

Dass wir auf Ihr letztes Schreiben nach dem Widerspruch nicht geantwortet haben, hat übrigens auch einen Grund. Sie fordern uns darin auf, die Gründe für den Widerspruch mitzuteilen.

Hallo?

Wir haben bereits mehrfach im schönsten Juristendeutsch geklöppelt, warum Ihre Auftraggeberin von unserem Mandanten kein Geld verlangen kann. Zuletzt ging so ein elegantes Kurzgutachten an das vor Ihnen beauftragte Inkassobüro infoscore Forderungsmanagement GmbH.

Es würde also völlig reichen, wenn Sie die Unterlagen lesen. Dann würden Sie nicht nur Gründe, sondern auch Paragrafen kennen – und müssten nicht so, Sie verzeihen unseren Unmut, dämlich nachfragen.

Außerdem haben wir am Ende unseres liebevoll gestalteten Ablehnungsschreibens sogar noch geschrieben, dass wir freundlich darum bitten, unseren Mandanten nicht mit weiteren Mahnungen und Anschreiben zu belästigen – weil alles gesagt ist.

Sicher, es war vielleicht ein Fehler, unser Anwaltsbüro nicht ausdrücklich in diese Bitte aufzunehmen. Deshalb zur Klarstellung: Wenn wir sagen, dass wir nichts mehr sagen, wollen weder unser Mandant noch wir mit weiteren nichtssagenden Schreiben belästigt werden. Sie können dann gern klagen und dem Gericht erklären, warum Ihre Mandantin Geld von unserem Mandanten will. Wir schreiben dann ans Gericht, warum Ihre Mandantin kein Geld verlangen kann. Am Ende steht ein Urteil. Von dem wir be…

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Themen: Rechtsanwalt , Kollegen , Mandat , Bauch , Hass , Rainer Haas , Reiner Haas & Kollegen

Erschienen 24. Juli 2009 auf http://www.lawblog.de.

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