ÖRAG-Vermieterrechtsschutz: Einfach und (un)verständlich erklärt

Aus den “Häufigen Fragen” der ÖRAG Rechtsschutzversicherung:

Ich habe einen Mieter, der seine Miete nicht bezahlt. Wenn ich nun den Anwalt einschalte, übernimmt die ÖRAG die Kosten für den eventuellen Rechtsstreit?

Antwort:

Ja. Die ÖRAG übernimmt im Vermieter-Rechtsschutz die Kosten, sofern die Wartezeit von sechs Monaten überschritten ist.

Das hört sich fast so an, als würde die ÖRAG die Kosten übernehmen, wenn ein Vermieter, dessen Mieter nicht zahlt, “nun” einen Anwalt aufsucht. Das stimmt aber nicht. Da der Haken schon in der Frage enthalten ist, ist die Antwort natürlich uneingeschränkt richtig.

Ich formuliere es - basierend auf dem aktuellen Regulierungsverhalten der ÖRAG - mal etwas verständlicher (fiktives Zitat):

Ich habe einen Mieter, der seine Miete nicht bezahlt. Wenn ich nun [ohne anwaltliche Hilfe die Kündigung selber schreibe und sich der Mieter dann gegen die Kündigung wehrt und dann erst] den Anwalt einschalte, übernimmt die ÖRAG die Kosten für den eventuellen Rechtsstreit?

Antwort:

Jein. Die ÖRAG übernimmt im Vermieter-Rechtsschutz [bei dem die Kündigung nicht versicherbar ist] die Kosten, sofern die Wartezeit von sechs Monaten überschritten ist. [Sollte Ihr ÖRAG-Vertreter vor Ort behauptet haben, die Kosten für die Kündigung würden ebenfalls übernommen, muss es sich um ein bedauerliches Versehen handeln.]

[Bevor die ÖRAG mitteilt, dass die Kosten für die Kündigung nicht übernommen werden, kann es allerdings passieren, dass Sie erfahren, dass Ihr Rechtsschutzfall aus völlig anderen Gründen nicht versichert ist, z.B.

a) weil angeblich überhaupt kein Vermieterrechtsschutz abgeschlossen wurde, b) weil der Mietvertrag älter ist als der Rechtsschutzversicherungsvertrag, c) weil der Mieter schon während der Wartezeit von 6 Monaten eine Miete nicht gezahlt, danach aber weitergezahlt hat, was nach Verständnis der ÖRAG ein Dauerverstoß ist, d) a)-c) nacheinander.]

[Wenn dies geklärt ist, sollten Sie einsehen, dass die Kosten für die Kündigung auf Ihre Kappe gehen. Wenn Ihnen das zu teuer ist, schreiben die Kündigung doch am besten selbst, natürlich mit dem Risiko, dass sie einer gerichtlichen Prüfung nicht standhält. Das macht aber nichts, denn dafür sind Sie ja wieder versichert! Und für die Räumungs- und Zahlungsklage sind Sie auch versichert, falls nichts dazwischenkommt.]

Das war doch einfach. Der Vor-Ort-Vertreter der ÖRAG, der mich heute angerufen hat, wird das schon auch noch verstehen.

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Erschienen 26. September 2006 auf http://www.ra-blog.de.

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