Räumungsschutz mit gefälschtem neuen Mietvertrag

Manche sind schon ganz dreist - aber es funktioniert.

Der Mieter hatte den Termin zur Zwangsräumung vom Gerichtsvollzieher mitgeteilt bekommen. Da ihm der Termin offensichtlich nicht gelegen war, beantragte er beim Gericht Räumungsschutz gem. § 765a ZPO, der ihm für zwei Wochen gewährt wurde. Grund war ein beim Gericht vorgelegter Untermietvertrag - Mietbeginn war aber erst zwei Wochen später.

Nachdem der Mieter den nach Ablauf des Räumungsschutz anberaumten Termin zur freiwilligen Räumung auch nicht wahrnahm, fragte der alte Vermieter beim angeblichen neuen Vermieter nach, mit dem der vorgelegte Untermietvertrag bestehen sollte. Die Person fiel aus allen Wolken, hatte noch nie was von dem Kerl geh…

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Themen: Anwaltsleben , Zpo , Mietvertrag , Wolken , Räumungsschutz

Erschienen 6. November 2007 auf http://lawblog.mcneubert.de/.

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