Räumungsklage: Wenn der Mieter nicht ausziehen will

Säumige Mieter will der Vermieter, zumindest wenn er meint die Wohnung schnell wieder vermietet zu bekommen, üblicherweise so schnell wie möglich loswerden. Das von dem Gesetzgeber hierzu bereitgestellte Mittel ist die Räumungsklage.

a) Beendigung des Mietverhältnisses

Die Räumungsklage erfordert zunächst, dass das Mietverhältnis durch fristlose oder fristgerechte Kündigung mit ausreichenden Kündigungsgrund bereits beendet wurde. Es sollte gerade bei einer fristlosen Kündigung eine Räumungsfrist gesetzt werden und für den Fall, dass kein rechtzeitiger Auszug erfolgt, Klage angedroht werden.

b) Erhebung der Räumungsklage

Die Räumungsklage sollte nach Ablauf dieser Frist erhoben werden. Für Wohnraummiete ist dabei unabhänigig vom Streitwert das Amtsgericht zuständig, bei Geschäftsräumen entscheidet der Streitwert. Ab 5.001 € muß die Klage beim Landgericht eingereicht werden.

Der Streitwert berechnet sich dabei aus der Nettomiete eines Jahres. Das macht die Räumungsklage relativ teuer.

Beträgt die Miete beispielsweise 500 € beträgt der Streitwert 6.000 €. Kommt es zu einer Verhandlung berechnen sich die Rechtsanwaltkosten in diesem Beispiel für den Vermieter wie folgt:

Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3100 VV RVG:

439,40 €

Terminsgebühr gemäß Nr. 3104 VV RVG:

405,60 €

Postpauschale:

20,00 €

Umsatzsteuer

164,35 €

Gesamt:

1029,35 €

Hierzu kommen Gerichtskosten nach dem oben genannten Streitwert in Höhe von 408,00 €

Diese muß der Kläger, also der Vermieter zunächst verauslagen. Wenn er den Rechtstreit gewinnt müssen die Kosten durch die Gegenseite erstattet werden. Wenn da nichts zu holen ist bleibt der Vermieter darauf sitzen.

c) Wie lange dauert eine Räumungsklage?

Das hängt von vielen Faktoren ab. Theoretisch kann der Richter kurze Fristen setzen. Ein Versäumnisurteil kann in einem Monat vorliegen, ein Urteil in 2 Monaten. Das sind aber idealfälle in denen sich die Gegenseite nicht verteidigt. Realistisch sind 6 Monate bis ein Jahr, wenn Beweisaufnahmen hinzukommen. Natürlich kann sich ein solcher Rechtstreit auch länger hinziehen, beispielsweise wenn aufwendige Beweisaufnahmen durchgeführt werden und Sachverständigengutachten zu Mängeln eingeholt werden müssen.

d) Was sind die häufigsten Verteidigungen der Mieter?

Häufige Verteidigungen sind:

Ich habe meine Miete gezahlt, in bar. Dafür habe ich einen Zeugen Ich habe Miete einbehalten, weil Mängel bestanden Die Künd… » Vollständiger Artikel
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Erschienen 10. Juli 2008 auf http://www.rechtsanwalt-news.de.

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