Räumung mal anders
am 07.11.2005 von RA-Blog
Nicht zahlungswillige Mieter hatten meine Mandanten beim Bauordnungsamt angezeigt, weil es in der gemieteten Wohnung erhebliche Feuchtigkeitsschäden gibt.
Jetzt fordert das Bauordnungsamt die Leute unter Androhung von Zwangsgeld auf, innerhalb von 4 Wochen die Wohnnutzung zu unterlassen. Die sofortige Vollziehung wird angeordnet, d.h. ein Widerspruch hätte keine aufschiebende Wirkung. Die Kosten für die Verfügung müssen die Leute selbst zahlen.
Der Schuss ist offensichtlich nach hinten losgegangen.
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