Rätsel dieser Welt - Heute: Wie eine Bank so tickt
spam-abwehren.de | 22. Oktober 2011 — Neulich beim Amtsgericht Bonn. Es ging um die Klage einer Seniorin gegen ihre eigene Bank. Diese hatte eine Vielzahl von Last…
Neulich vor einem rheinischen Amtsgericht.
Es ging um die Klage einer alten Dame gegen ihre eigene Bank. Wir fechten für die Rückbelastung von Lastschriften der Gewinnspielmafia, bei denen keine wirksame Lastschrifteinzugsermächtigung vorliegt, was die Bank bestreitet.
Diese Bank hatte eine Vielzahl von Lastschriften diverser Gewinnspielanbieter über mehrere Jahre immer fleißig ausgeführt, obwohl die Identität der Lastschrifteinreicher anhand der meist reine Fantasienamen enthaltenden Verwendungszwecke nicht einmal im Ansatz erkennbar waren. Dieses Treiben setzte und setzt diese Bank, zu deren Kundschaft dem Vernehmen nach wohl nicht wenige ältere Menschen zählen, auch bis heute munter fort, obwohl Tausende Lastschriften allein von hier aus für diverse Mandanten gerade auch mit dieser Begründung moniert wurden. Man weiß also bei der Bank nicht nur allgemein wegen wohl recht hoher hoher Rücklastschriftquoten in diesem Bereich, sondern auch ganz konkret aufgrund individueller Beschwerden, dass man hier den Zahlungsdienstleister für abgebrühte Gauner mimt. Zu Lasten der eigenen Kundschaft.
Auskunft über die Lastschrifteinreicher wolle man den eigenen Kunden natürlich auch nicht erteilen. Besonders nett: Man beruft sich gegenüber den eigenen Kunden gern mal auf das Bankgeheimnis.
Die Bankmitarbeiter belehren schließlich bis in die heutige Zeit obendrein ihre Kunden regelmäßig ebenso vehement wie falsch über eine angebliche 6-Wochen-Frist, nach der Lastschriftrückgaben auch bei fehlender Einzugsermächtigung möglich wären. Falsch, zumal die eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich etwas anderes sagen, aber wer liest schon das Kleingedruckte. Trotz mehrfacher Hiunweise auf diesen Fehler wurden die eigenen Kunden bundesweit auch weiterhin derart falsch informiert und von Rückbelastungsforderungen abgehalten. Zufall?
Als die für die Bank vor Gericht erschienene Rechtsanwältin, angesprochen auf diese hartnäckig fehlerhafte Beratung in vielen besonders kleineren Filialen dieser Bank sinngemäß meinte,
"Man kann als Kunde doch auch nicht erwarten, zum kleinen Schreibwarenhändler zu gehen und selbst dort noch eine fachgerechte Auskunft diesbezüglich zu bekommen."dachte ich noch, sie hat womöglich gar nicht ganz gerafft, wen sie da eben gerade in die Pfanne gehauen hat. Kaum zu fassen, dass sie die Verantwortung für Fehlleistungen der eigenen Unternehmensmitarbeiter und die Fehlorganisation des Unternehmens den Kunden zuzuschieben sucht. Sollen die Kunden doch gefälligst nicht jeden fragen, der da in einer mit "Bank" gekennzeichneten Filiale herumsteht, sich auf die Frage nach Rücklastschriften als zuständig ausgibt und schlau über angeblich bestehende Fristen daherplaudert? Der Kunde soll schuld sein?
Nun, sind es denn vielleicht die Mitarbeiter? Nicht jeder einzelne Mitarbeiter der Bank könne also die eigenen Geschäftsbeding…
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