Radio-Tipp auf WDR 4: Sicherheit schaffen mit der Vorsorgevollmacht

Rechtsanwalt Thilo Wagner informiert am Samstag den 5. Dezember ab 8.05 Uhr im Rahmen der Radiosendung „IN UNSEREM ALTER“ auf WDR 4 zum Thema „Letzte Fragen – Sicherheit schaffen mit der Vorsorgevollmacht“. Nach der Sendung beantwortet Rechtsanwalt Wagner am Expertentelefon zwischen 09.00 und 11.00 Uhr Nachfragen interessierter Zuhörer zur rechtlichen Vorsorge im Alter.

Weitere Informationen zum Thema Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung finden Sie hier:

Rechtsratgeber: Vorsorgevollmacht, Betreuungsvollmacht und Patientenverfügung

In vielen Lebensbereichen ist eine weitsichtige Vorsorge selbstverständlich. Die nachhaltige Vermögensbildung und Einkommenssicherung, sowie ein kompakter Versicherungsschutz werden als besonders wichtig erkannt, frühzeitig bedacht und nach individuellen Bedürfnissen geregelt. Damit steht die finanzielle Absicherung oft jedoch alleine im Vordergrund der Zukunftsplanung.

Vergessen wird häufig die Gefahr, durch eine unvorhergesehene Erkrankung oder einen schweren Unfall in die Lage zu kommen, eigene persönliche Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln zu können. In diesem Fall nützt die vorher perfekt ersonnene Finanzplanung wenig. Andere Fragen erlangen plötzlich existenzielle Bedeutung: Wer handelt und entscheidet für mich? Wer sorgt dafür, dass meine persönlichen Wünsche und Entscheidungen berücksichtigt werden? Wer kümmert sich um mein Vermögen? Wer entscheidet bei Operationen und medizinischen Maßnahmen? Diese und viele andere Fragen stellen sich und müssen von Dritten in Ihrem Sinne gelöst werden.

Keine gesetzliche Vertretung durch Ehegatten, Lebenspartner oder Angehörige

In der Regel werden Sie sich im Ernstfall auf Ihre Angehörigen oder Freunde verlassen können. Tatsächliche Hilfe und Beistand können von jedem frei gewährt werden. Wenn jedoch rechtsverbindliche Entscheidungen getroffen oder weitreichende persönliche Erklärungen abgegeben werden müssen, können sie von Ihren Ehegatten, Lebenspartnern oder Kindern nicht vertreten werden. Entgegen einer weiterverbreiteten falschen Ansicht existiert ein gesetzliches Vertretungsrecht für nahe Verwandte auch in schwersten Krisensituationen nicht. Die Ihnen nahestehenden Personen dürfen Sie nur in zwei Fällen vertreten: Entweder sie wurden vorher von Ihnen zur Vertretung rechtsgeschäftlich ermächtigt oder sie werden später gerichtlich als Betreuer bestellt. In den letzten Jahren hat der Gesetzgeber diesen Missstand erkannt und die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine selbstbestimmte Zukunftsplanung geschaffen. Für die eigenverantwortliche und an eigenen Wünschen orientierte Gestaltung der persönlichen Vorsorge stehen nunmehr drei sichere Instrumente zur Verfügung: die Vorsorgevollmacht, die Betreuungsverfügung und die Patientenverfügung.

Betreuungsverfügung

In einer Betreuungsverfügung können Sie eine Person Ihres Vert…

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Themen: Vorsorgevollmacht , Rechtsanwalt , Wdr , Radio

Erschienen 3. Dezember 2009 auf http://rechtsanwaltsblog.blog.de.

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