Radfahrerin mit 1,62 Promille
am 13.03.2008 von Blickpunkt Recht & Steuern
Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Mainz zu Recht hat die zuständige Fahrerlaubnisbehörde einer Frau in mittleren Jahren aus dem Kreis Mainz-Bingen infolge einer Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad mit sofortiger Wirkung die Fahrerlaubnis entzogen.
Weil sie mit ihrem Fahrrad ohne Licht fuhr, kontrollierte die Polizei die Antragstellerin nachts gegen zwei Uhr kurz vor ihrer Wohnung. Die Polizeibeamten stellten bei der Mutter von mehreren Kindern Atemalkoholgeruch, aber keine groben Ausfallerscheinungen fest. Eine Blutprobe ergab jedoch eine Blutalkoholkonzentration von 1,62 Promille.
Die Behörde ordnete die Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens an und entzog nach dessen Erstellung der Antragstellerin mit sofortiger Wirkung die Fahrerlaubnis.
Die Richter des VG Mainz haben diese Maßnahme bestätigt. Zur Klärung von Zweifeln an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bei Alkoholproblematik ordne die Fahrerlaubnisbehörde die Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens an, wenn ein Fahrzeug im Straßenverkehr mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr geführt worden sei. Dabei gelte auch ein Fahrrad als Fahrzeug. Denn bei …
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