Radarmessung als “Wegelagerei”
am 05.09.2006 von http://www.kreuzberger-verkehrsrecht.deDie Polizei führte eine verdeckte Geschwindigkeitsmessung durch ein im Gebüsch aufgestelltes Radargerät durch. Der Angeklagte bezeichnete gegenüber einer dritten Person, aber in Gegenwart des die Messung durchführenden Beamten, dieses Vorgehen als “Wegelagerei” und wurde sowohl vom Amts- wie auch vom Landgericht wegen Beleidigung verurteilt. Erst das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az. III 2b Ss 224/02-2/03, ADAJUR Dok.Nr. 55788) hob diese Entscheidung auf und sprach den Angeklagten frei. Das Landgericht kam zu dem Ergebnis, die Beleidigung des Beamten folge aus dem Umstand, dass der Angeklagte durch die Verwendung des Wortes “Wegelagerei” den Beamten einem Wegelagerer und einem Straßenräuber gleichgesetzt und damit seine Ehre angegriffen habe. Im Gegensatz dazu sah das Oberlandesgericht diese Titulierung vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt an. Weiter urteilte das OLG, dass lediglich die verdeckte Durchführung der Geschwindigkeitskontrolle kritisiert wurde. Eine Schmähung des Beamten oder eine Formalbeleidigung …
Schon ein verbales Drohen mit Faustrecht kann strafbar sein
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf / Wer einen Vollstreckungsbeamten als “Verbrecher” tituliert und androht, ihn zukünftig von seinem Grundstück zu werfen, macht sich nicht nur wegen Beleidigung, sondern auch wegen einer versuchten Nötigung strafbar. Der 2. Strafsenat des…
Kollektivbeleidigung gegenüber Berliner Richter & Staatsanwälte
BERLIN BLAWG / Mit der Äußerung Berliner Arschlochrichter & Arschlochstaatsanwälte hier entlang! legt sich Christoph Kastius offen mit der Berliner Justiz an. Die Frage, ob eine solche Äußerung von seinem Recht auf Meinungsfreiheit ge…
AG Hamburg: Zur Meinungsäußerung in einem Blog
Rechtblog / Die Kanzlei Dr. Bahr hat ein Urteil über die Zurechenbarkeit von Meinungsäußerungen Dritter gegenüber dem Blog Inhaber erstritten. Auch in dem vorliegenden Fall ging es um die Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptungenund Meinungs&…
Beleidung eines Polizisten: A.C.A.B ist strafbar
Rechtsanwalt News / Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart hat mit rechtskräftiger Entscheidung vom 23. Juni 2008 (1 Ss 329/08) entschieden, dass die Äußerung “A.C.A.B.” zu einem Polizisten eine strafbare Beleidigung darstellt. Der…
A.C.A.B. beleidigt Polizisten
LawBlog / Wer Polizisten “A.C.A.B.” zuruft, macht sich wegen Beleidigung strafbar. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden. Der Angeklagte war wegen Beleidigung zu einer Geldbuße von 200.- € verurteilt worden. Der zur Tatzeit 17-j…
Meinungsfreiheit und Kommentar
Rechtblog / Hierbei ging es um den Kommentar zu einem Leserbrief. In den meisten Fällen wird durch einen Leserbrief, ein redaktioneller Beitrag einer Zeitung usw. kommentiert. Hierbei steht die Meinungsäußerung im Vordergrund. Diese im Rahmen eine…
