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Radarmessung als “Wegelagerei”

am 05.09.2006 von http://www.kreuzberger-verkehrsrecht.de

Die Polizei führte eine verdeckte Geschwindigkeitsmessung durch ein im Gebüsch aufgestelltes Radargerät durch. Der Angeklagte bezeichnete gegenüber einer dritten Person, aber in Gegenwart des die Messung durchführenden Beamten, dieses Vorgehen als “Wegelagerei” und wurde sowohl vom Amts- wie auch vom Landgericht wegen Beleidigung verurteilt. Erst das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az. III 2b Ss 224/02-2/03, ADAJUR Dok.Nr. 55788) hob diese Entscheidung auf und sprach den Angeklagten frei. Das Landgericht kam zu dem Ergebnis, die Beleidigung des Beamten folge aus dem Umstand, dass der Angeklagte durch die Verwendung des Wortes “Wegelagerei” den Beamten einem Wegelagerer und einem Straßenräuber gleichgesetzt und damit seine Ehre angegriffen habe. Im Gegensatz dazu sah das Oberlandesgericht diese Titulierung vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt an. Weiter urteilte das OLG, dass lediglich die verdeckte Durchführung der Geschwindigkeitskontrolle kritisiert wurde. Eine Schmähung des Beamten oder eine Formalbeleidigung …

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In diesem Blawg geht es natrlich nicht ausschlielich um das Verkehrsrecht in Kreuzberg (das aber durchaus ein paar Besonderheiten aufweist ;-) ). Vielmehr mchten die Autoren ber all das, was Verkehrsteilnehmer im weitesten Sinne interessiert, berichte

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