Radarfalle kurz vor dem Ende einer Geschwindigkeitsbegrenzung

In dem vom OLG Stuttgart OLG mit Beschluß vom 4.7.2011 entschiedenen Fall (4 Ss 261/11) wurde ca. 90m vor einem Ortsschild eine Geschwindigkeitsmessung vorgenommen. Der Betroffene hatte geltend gemacht, dies verstoße gegen die Verwaltungsvorschrift des Baden-Württembergischen, wonach Geschwindigkeitsmessungen nicht innerhalb von 150 m vor Aufhebung einer Beschränkung durchgeführt werden dürfen.

Dieser Argumentation folgte jedoch das Oberlandesgericht nicht und stellte fest, dass die betreffende Geschwindigkeitsmessung erfolgt sei. In den Entscheidungsgründen fürhrt das Gericht hierzu aus:

Die der Geschwindigkeitsüberschreitung zugrundeliegende Messung verstieß nicht gegen die Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums Baden-Württemberg für die Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei (VwV-VkSA) vom 19. Dezember 2006 (GABl 2007, 3; vgl. auch Sobisch DAR 2010, 48 mit einer Zusammenstellung der Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung). Abschnitt 4 dieser Vorschrift lautet wie folgt: „Geschwindigkeitsmessungen sollen grundsätzlich in einem Abstand von 150 m zu den jeweiligen beschränkenden Verkehrszeichen stattfinden. Davon kann bei gefährlichen Stellen (Unfallstellen, Gefahrenstellen) sowie im unmittelbaren Umfeld von Schulen, Kindergärten oder Baustellen abgewichen werden.“

Die Vorschrift beschreibt somit den Abstand der Messstelle zu einem Verkehrszeichen, das den Beginn einer Geschwindigkeitsbeschränkung anzeigt wie etwa der Ortseingangstafel (Zeichen 310 der Anlage 3 zur StVO i. V. m. § 3 Abs. 3 Nr. 1 StVO) oder dem Zeichen 274 der Anlage 2 zur StVO. Da vor einem solchen Verkehrszeichen die Geschwindigkeit nicht beschränkt ist, bezieht sich der Abstand von 150 m auf den Bereich nach dem Zeichen. Darüber hinaus ist von dieser Regelung nicht die Geschwindigkeitsmessung bei einem solchen Verkehrszeichen erfasst, das eine Geschwindigkeitsbeschränkung aufhebt (etwa Zeichen 311 der…

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Themen: Polizei , Owig , Verkehr , Bußgeld , Geschwindigkeit , Schulen , Verkehrszeichen , Olg Stuttgart , Blitz , - Strafrecht

Erschienen 20. Juli 2011 auf http://www.sokolowski.org/.

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