RA Exner zu OLG Köln: Unerlaubter Musikdownload – Anschlussinhaberin haftet für Ehemann und Kinder

Die Entscheidung des OLG Köln (Urteil vom 23.12.2009, Az. 6 U 101/09) ist enttäuschend und bietet vielfältigen Anlass zur Diskussion. Denn laut Pressemitteilung OLG Köln Urteil zum hat eine Frau aus Oberbayern 2.380,00 Euro Abmahnkosten nebst Zinsen an 4 führende deutsche Tonträgerhersteller zu zahlen und zwar – laut Überschrift – für zahlreiche Fälle des Musikdown- (und erstaunlicher Weise angeblich nicht für Musikupload).

Abmahnungen von Fällen des Filesharing haben sich zu einem lukrativen Massengeschäft entwickelt. Das ursprüngliche Ziel der Erstattung der Abmahnkosten – die Prozessvermeidung (BGH: Fotowettbewerb) – ist längst in ihr Gegenteil verkommen. Die Abmahnanwälte ermitteln anhand von beschlagnahmten Computern / Servern per Auskunftsklage zuweilen in hunderten von gleichartigen Fällen die Filesharer. Diese werden dann gleichförmig abgemahnt, meist mit bausteinartigen Abmahnungen. Dennoch werden dann, neben minimalen Kosten für die Auskunftsklagen, fast immer hohe Streitwerte angenommen und normale 1,3-Gebühren für die Abmahnungen geltend gemacht bzw. abgerechnet. Die Abgemahnten können oft schon die wirklichen Rechteinhaber gar nicht anhand der Abmahnung erkennen. So mahnen als Rechteinhaber mal die Künstler selbst (hier liegt z. B. Abmahnungen von Andy Scott und Bushido) vor oder es sind Musikfirmen wie EMI, Sony, Universal und Warner Deutschland. Neben den oben genannten Abmahnkosten werden regelmäßig auch erhebliche Schadensersatzansprüche angemeldet. Schadensersatzansprüche und Abmahnkosten darf für eine durchschnittliche Familie mit normalem Einkommen nicht zum wirtschaftlichen Ruin und der Insolvenz führen. Woher soll denn – so sind die Kölner Richter zu fragen – das Geld genommen werden? Einnahmen haben solche Filesharer jedenfalls ganz überwiegend nicht erzielt, maximal Ausgaben für ihren download gespart. Aber eigentlich geht es doch immer um den UPLOAD … (also nur eine falsche Überschrift der Pressemitteilung?!) Der Minderjährigenschutz wird de facto völlig ausgehebelt. Das Gericht hat hoffentlich in der Entscheidung dargelegt, wie Eltern ihre Kids denn überwachen sollen und ihnen gleichzeitig den Internetzugang ermöglichen können. Kindern die Medienkompetenz vorzuenthalten ist heutzutage kein sinnvoller Erziehungsstil. Das häufig anzutreffende Wissensgefälle zwischen Eltern und Kindern im Bereich der neuen Medien und Angebote verlangt nach einer Erklärung der Richter, wie die Eltern kontrollieren sollten.

Das Urteil ist wieder ein großer Wurf für die Abmahnlobby. Es wird Zeit, dass sich das Familienministerium der Filesharingfälle der überwiegend Jugendlichen “Täter” annimmt.

Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel – www.jur-blog.de

Die Pressemitteilung:

OLG Köln: Unerlaubter Musikdownload – Anschlussinhaberin haftet für Ehemann und Kinder (mit Anm.)

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 23.12.2009 (Az. …

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Deutschland , Urteile , Filesharing , Köln , Streitwert , Abmahnungen , Grundlagen , Community-recht , Ecommerce , Lizenzrecht , Tonträger , Abmahnkosten , Sony , Emi , Oberbayern , Musikdownload , Bushido , Musiktauschbörsen
Rechtsgebiet: Multimediarecht

Erschienen 12. Januar 2010 auf http://www.jur-blog.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

OLG Köln zu unerlaubten (Musik-) Down-/Uploads

BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE | 7. Januar 2010 — Nach einem Urteil des OLG Köln hat eine Frau aus Oberbayern wegen unerlaubter (Musik-) Down-/Uploads ihrer Familienangehörigen EUR…

OLG Köln: Familien-Stasi schützt Musikindustrie

LawBlog | 8. Januar 2010 — Das Oberlandesgericht Köln hat in einem Filesharing-Prozess eine Frau aus Oberbayern verurteilt, 2.380,00 Euro Abmahnkosten neb…

Unerlaubter Musikdownload: Anschlussinhaberin haftet für Ehemann und Kinder

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 7. Januar 2010 — Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 23.12.2009 (Az. 6 U 101/09) hat eine Frau aus Oberbayern 2.380,00 Euro Abmahn…

Frau haftet (doch) für Kind und Mann

Im Namen des Volkers | 7. Januar 2010 — Hier hatte ich noch von einem Urteil des AG Osterholz-Scharmbeck berichtet, wonach Eltern nicht für Telefongespräche ihrer Sp…

OLG Köln: Inhaberin eines Telefonanschlusses haftet bei illegalem Filesharing für Ehemann und Kinder

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 8. Januar 2010 — OLG Köln, Urteil vom 23.12.2009, Az. 6 U 101/09 § 97 Abs. 1 UrhG Das OLG Köln hat ausweislich einer eigenen Pressemitteilun…

OLG Köln: Filesharing – Anschlussinhaber haftet für Ehegatten und Kinder

Bösel, Kohwagner & Kollegen | 7. Januar 2010 — Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 23. Dezember 2009 (Az. 6 U 101/09) wurde die Beklagte aus Oberbayern verurteilt…

Oberlandesgericht Köln - Filesharing, Überwachungspflicht und Darlegungslast im Prozess

kLAWtext | 8. Januar 2010 — Pressemitteilung (pdf) vom 07. Januar 2010 des Oberlandesgericht Köln - Pressestelle - Unerlaubter Musikdownload: Anschlussinhab…

Haftung des Anschlussinhabers für illegalen Musiktausch

examensrelevant.de | 10. Januar 2010 — Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 23.12.2009 (Az. 6 U 101/09) hat eine Frau aus Oberbayern 2.380,00 Euro Abma…

Filesharingurteil des OLG Köln: Anschlussinhaberin haftet für Ehemann und Kinder

LBR-Blog | 7. Januar 2010 — Wie einer Pressemitteilung des Oberlandgerichts Köln vom heutigen Tage zu entnehmen ist, hat der dortige 6. Zivilsenat der M…

Ehefrauen haben auf ihre Männer zu achten!

Rechtslupe | 18. Januar 2010 — Die Inhaberin eines Telefon- und Internetanschlusses haftet auch für die hierüber vorgenommenen illegalen Musik-Downloads ihres…