OLG Köln zu unerlaubten (Musik-) Down-/Uploads
BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE | 7. Januar 2010 — Nach einem Urteil des OLG Köln hat eine Frau aus Oberbayern wegen unerlaubter (Musik-) Down-/Uploads ihrer Familienangehörigen EUR…
Die Entscheidung des OLG Köln (Urteil vom 23.12.2009, Az. 6 U 101/09) ist enttäuschend und bietet vielfältigen Anlass zur Diskussion. Denn laut Pressemitteilung OLG Köln Urteil zum hat eine Frau aus Oberbayern 2.380,00 Euro Abmahnkosten nebst Zinsen an 4 führende deutsche Tonträgerhersteller zu zahlen und zwar – laut Überschrift – für zahlreiche Fälle des Musikdown- (und erstaunlicher Weise angeblich nicht für Musikupload).
Abmahnungen von Fällen des Filesharing haben sich zu einem lukrativen Massengeschäft entwickelt. Das ursprüngliche Ziel der Erstattung der Abmahnkosten – die Prozessvermeidung (BGH: Fotowettbewerb) – ist längst in ihr Gegenteil verkommen. Die Abmahnanwälte ermitteln anhand von beschlagnahmten Computern / Servern per Auskunftsklage zuweilen in hunderten von gleichartigen Fällen die Filesharer. Diese werden dann gleichförmig abgemahnt, meist mit bausteinartigen Abmahnungen. Dennoch werden dann, neben minimalen Kosten für die Auskunftsklagen, fast immer hohe Streitwerte angenommen und normale 1,3-Gebühren für die Abmahnungen geltend gemacht bzw. abgerechnet. Die Abgemahnten können oft schon die wirklichen Rechteinhaber gar nicht anhand der Abmahnung erkennen. So mahnen als Rechteinhaber mal die Künstler selbst (hier liegt z. B. Abmahnungen von Andy Scott und Bushido) vor oder es sind Musikfirmen wie EMI, Sony, Universal und Warner Deutschland. Neben den oben genannten Abmahnkosten werden regelmäßig auch erhebliche Schadensersatzansprüche angemeldet. Schadensersatzansprüche und Abmahnkosten darf für eine durchschnittliche Familie mit normalem Einkommen nicht zum wirtschaftlichen Ruin und der Insolvenz führen. Woher soll denn – so sind die Kölner Richter zu fragen – das Geld genommen werden? Einnahmen haben solche Filesharer jedenfalls ganz überwiegend nicht erzielt, maximal Ausgaben für ihren download gespart. Aber eigentlich geht es doch immer um den UPLOAD … (also nur eine falsche Überschrift der Pressemitteilung?!) Der Minderjährigenschutz wird de facto völlig ausgehebelt. Das Gericht hat hoffentlich in der Entscheidung dargelegt, wie Eltern ihre Kids denn überwachen sollen und ihnen gleichzeitig den Internetzugang ermöglichen können. Kindern die Medienkompetenz vorzuenthalten ist heutzutage kein sinnvoller Erziehungsstil. Das häufig anzutreffende Wissensgefälle zwischen Eltern und Kindern im Bereich der neuen Medien und Angebote verlangt nach einer Erklärung der Richter, wie die Eltern kontrollieren sollten.Das Urteil ist wieder ein großer Wurf für die Abmahnlobby. Es wird Zeit, dass sich das Familienministerium der Filesharingfälle der überwiegend Jugendlichen “Täter” annimmt.
Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel – www.jur-blog.de
Die Pressemitteilung:
OLG Köln: Unerlaubter Musikdownload – Anschlussinhaberin haftet für Ehemann und Kinder (mit Anm.)Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 23.12.2009 (Az. …
» Vollständiger ArtikelErschienen 12. Januar 2010 auf http://www.jur-blog.de.
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