Alle Blogs » R-GESPRÄCHE

R-GESPRÄCHE

am 16.03.2006 von LawBlog

“Hallo, Sie haben ein R-Gespräch von Eugene H. Krabs. Dieser Teilnehmer ruft Sie aus dem deutschen Mobilnetz an. Möchten Sie dieses Gespräch für nur 2,9 Cent pro Sekunde entgegennehmen, dann drücken Sie jetzt die Eins und die Zwei.”
Klingt preiswert, oder? Aber sicher nicht beim zweiten Lesen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs wird gegebenfalls auch zu prüfen sein, ob solche Gebühren wucherisch sind.
Außerdem urteilte der Zivilsenat, dass niemand verpflichtet war, im Jahr 2003 seinen Telefonapparat gegen die unbefugte Annahme von R-Gesprächen, zum Beispiel durch minderjährige Kinder, …

Vorher bei LawBlog

» ERFORDERLICHE EINZAHLUNGEN

» KOMMT AN

» LÄNGER

» KREIDEFELSEN

» HAFTUNG


Mehr Informationen » Ähnliche Artikel zeigen | verbergen

R-GESPRÄCHE

LawBlog / Nicht nur 0190er-Nummern, sondern auch R-Gespräche können sich als Kostenfallen erweisen. Nach Auffassung des AG Gelsenkirchen muss ein Anschlussinhaber zahlen, dessen Sohn erhebliche Kosten mit R-Gesprächen verursacht hat. Die Rechtsa…

CHEF-GESPRÄCHE

LawBlog / Wenn jemand aus unserem Büro telefoniert, wird beim Gesprächspartner nur die Nummer der Zentrale angezeigt. (Aus gutem Grund.) Gestern meldete sich eine Dame namens “Rübling” und erzählte meiner Sekretärin, dass sie die Nummer unser…

R-Gespräch

Blickpunkt Recht & Steuern / Bei den R-Gesprächen muss nicht der Anrufer sondern der Angerufene die anfallenden Gebühren bezahlen, wenn er das Gespräch annimmt, weshalb sich die R-Gespräche insbesondere bei Kindern und Jugendlichen grosser Beliebtheit erfreuen. Nun hat aller…

AG Schleswig: Zahlungspflicht und Widerrufsrecht bei R-Gesprächen Minderjähriger

domainundrecht.de / R-Gespräche & Recht: (Amtsgericht Schleswig Urt. v. 11.01.2005 - Az.: 2 C 122/04) Der Umstand, dass ein R-Gespräch durch das minderjährige Kind des Anschluss-Inhabers entgegengenommen wurde, ist nach § 165 BGB unerheblich. Auf die Annahme…

AG Regensburg: Neues R-Gesprächs-Urteil

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Es gibt ein neues Urteil in der R-Gesprächs-Problematik:Amtsgericht München, Urteil v. 14.10.2004 - Az.: 213 C 19481/04 (Leitsätze:)1. Der Anschluss-Inhaber ist nicht verpflichtet die Telefonkosten für R-Gespräche zu übernehmen, wenn die Gespr…

AG Nettetal: Neues R-Gesprächs-Urteil

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Es gibt ein neues Urteil in der R-Gesprächs-Problematik:Amtsgericht Nettetal, Urteil v. 09.06.2004 - Az.: 19 C 91/04 3(Leitsätze:)1. Der Anschluss-Inhaber ist verpflichtet die Telefonkosten für R-Gespräche zu übernehmen, wenn das Gespräch durch…

AG Eisenach: Neues R-Gesprächs-Urteil

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Es gibt ein neues Urteil in der R-Gesprächs-Problematik:Amtsgericht Eisenach, Urteil v. 01.03.2006 - Az.: 59 C 1440/04(Leitsätze:)1. Bei R-Gesprächhen greift nicht der Grundsatz der Anscheins- und Duldungsvollmacht, wenn die minderjährigen Kinder…

Bundesgerichtshof zu Verträgen über R-Gespräche

auchRecht.de / Der BGH hat mit Urteil vom 16.3.2006 entschieden, daß ein Anschlußinhaber nicht für die durch die minderjährige Tochter geführten R-Gespräche haftet. Ein Widerrufsrecht bestünde jedoch nicht mehr. Es bleibt abzuwarten, wie nach der (noch nicht…

AG Braunschweig: Weiteres R-Gespräch-Urteil

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das AG Braunschweig (Urt. v. 17.03.2004- Az.: 114 C 5637/03) hatte über die rechtliche Ordnung eines R-Gesprächs zu urteilen.Erst vor kurzem hatte das AG Gelsenkirchen ebenfalls ein R-Gesprächs-Fall zu entscheiden, vgl. die Kanzlei-Info v. 07.10.…

AG Gelsenkirchen: Erstes Urteil zu R-Gesprächen

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das AG Gelsenkirchen (Urt. v. 28.09.2004 - Az.: 27 C 187/04) hatte als eines der ersten Gerichte in Deutschland über sogenannte R-Gespräche zu urteilen.Bei den R-Gesprächen trägt nicht der Anrufer die Kosten, sondern der Angerufene. Der Anrufer w…

» Suche in den JuraBlogs

Der Autor und sein Blog

RA Udo Vetter

LawBlog

» LawBlog

» Aktuell in den Lawblogs

» Top-Meldungen

» TOP-Meldungen per E-Mail

Infos zum kostenlosen Service »