R-Gespräche vor dem BGH
am 09.02.2006 von Jurabilis
Heute verhandelt der Bundesgerichtshof über die Revision gegen ein
Urteil des LG Würzburg:Die Klägerin, ein Unternehmen, das
Telekommunikationsdienstleistungen erbringt, verlangt von der
Beklagten die Zahlung von Entgelten für so genannte
R-Gespräche.[...]Vom Anschluss der Beklagten aus …
R-Gespräche vor dem BGH
Jurabilis / Heute verhandelt der Bundesgerichtshof über die Revision gegen ein Urteil des LG Würzburg:Die Klägerin, ein Unternehmen, das Telekommunikationsdienstleistungen erbringt, verlangt von der Beklagten die Zahlung von Entgelten für so genannte R-Gespr…
Bundesgerichtshof zu Verträgen über R-Gespräche
Rechtblog / Wir hatten bereits in der BGH-Vorschau über den Fall berichtet. Nun liegt die Pressemitteilung des BGH zur Entscheidung vor: Der unter anderem für Rechtsstreitigkeiten über Telekommunikationsdienstleistungsverträge zuständige III. Zivilsenat des…
BGH Vorschau: Verhandlungstermin 9 Februar 2006
Rechtblog / Verfahren: III ZR 152/05,AG Würzburg - Urteil vom 15. Februar 2005 – 16 C 2202/04,LG Würzburg - Urteil vom 29. Juni 2005 – 42 S 486/05 Sachverhalt: Die Klägerin, ein Unternehmen, das Telekommunikationsdienstleistungen erbringt, ve…
BGH zu sog. Verträgen über R-Gespräche
Handakte WebLAWg / Der für Rechtsstreitigkeiten über Tele-Dienstleistungsverträge zuständige Senat des Bundesgerichtshofs hatte über folgenden Sachverhalt zu entscheiden: Ein Unternehmen, das Telekommunikationsdienstleistungen erbringt, verlangt von der Beklagte…
BGH: Grundlagen-Urteil zu Verträgen über R-Gespräche
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Der unter anderem für Rechtsstreitigkeiten über Telekommunikations-Dienstleistungsverträge zuständige III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über folgenden Sachverhalt zu entscheiden: Die Klägerin, ein Unternehmen, das Telekommunikationsd…
R-Gespräch
Blickpunkt Recht & Steuern / Bei den R-Gesprächen muss nicht der Anrufer sondern der Angerufene die anfallenden Gebühren bezahlen, wenn er das Gespräch annimmt, weshalb sich die R-Gespräche insbesondere bei Kindern und Jugendlichen grosser Beliebtheit erfreuen. Nun hat aller…
BGH: Zur presserechtlichen Kennzeichnungspflicht als Anzeige
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Die Klägerin, welche eine Zeitschrift verlegt, hat von dem beklagten mittelständischen Unternehmen ein Entgelt in Höhe von rund 10.000 für den Abdruck von textbegleitenden Fotos im Rahmen eines so genannten Firmenportraits der Beklagten verlan…
Zum Wettbewerbsverbot im Ausbildungsverhältnis
Recht und Alltag / Das für Handlungsgehilfen in § 60 HGB ausdrücklich geregelte Wettbewerbsverbot beruht auf dem allgemeinen Rechtsgedanken, dass der Arbeitnehmer während der Dauer seines Arbeitsverhältnisses Wettbewerb zu Lasten seines Arbeitgebers unterlassen mu…
AG Völklingen: Neues R-Gesprächs-Urteil
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Es gibt ein neues Urteil in der R-Gesprächs-Problematik:Amtsgericht Völklingen, Urteil v. 23.02.2005 - Az.: 5C C 575/04(Leitsätze:)1. Hat der Anschluss-Inhaber 0190/0900-Rufnummern sperren lassen, so hat er seiner Sorgfalt genüge hat und ist nich…
Bundesgerichtshof : Zur presserechtlichen Kennzeichnungspflicht einer entgeltlichen Veröffentlichung als Anzeige
MEDIEN INTERNET und RECHT / BGH, Ohne Entscheidung, da Rücknahme des Rechtsmittels (Az. X ZR 133/06) - Vorinstanzen: LG Kleve, Entscheidung vom 27.1.2006, Az. 8 O 144/04 Entscheidung vom 27.1.2006; OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.10.2006, Az. I-23 U 30/06 <b>Z…
AG Regensburg: Neues R-Gesprächs-Urteil
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Es gibt ein neues Urteil in der R-Gesprächs-Problematik:Amtsgericht München, Urteil v. 14.10.2004 - Az.: 213 C 19481/04 (Leitsätze:)1. Der Anschluss-Inhaber ist nicht verpflichtet die Telefonkosten für R-Gespräche zu übernehmen, wenn die Gespr…
BVerwG 2 C 44.04 - Urteil
Bundesverwaltungsgericht / I. 1Die Kläger sind miteinander verheiratet und haben ein im Jahre 1995 geborenes Kind. Die Klägerin zu 1 ist Beamtin im Dienste der Beklagten zu 1, der Kläger zu 2 ist Beamter im Dienste der Beklagten zu 2. Die Klägerin zu 1 war seit dem 1. Se…
