Quod, non quid

Vor einiger Zeit schrieb mir Dr. S. aus dem Bundeskanzleramt u.a.: “Der lateinische Spruch lautet meines Erachtens wie folgt: Quod non est in actis, non est in mundo.” Womit er natürlich Recht hatte: Ich habe fälschlicherweise das Interrogativ- statt dem Relativpronomen verwendet. Oder so. Korrigiert.

Und weil immer wieder danach gesucht wird, hier die freie Übersetzung des Spruches, das dem Deutschen Reichskammergericht und seiner Schriftlichkeitsmaxime zugeschrieben wird: “Was sich nicht in den Akten findet, existiert nicht.”

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Themen: Bundeskanzleramt , Quod Non

Erschienen 28. Mai 2006 auf http://www.aktenvermerk.at.

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