Quod licet iovis

Erstaunlich ist, wenn die Politiker, die die Vorratsdatenspeicherung massiv vorangetrieben haben, sich nun darüber beschweren, wenn solch ein Verpflichteter in vorauseilendem Gehorsam geübt hat, wie eine solche Speicherung technisch umgesetzt werden kann.

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Themen: Datenschutz , Juristisches , Telekom , Hammer

Erschienen 31. Mai 2008 auf http://kleinblog.com/.

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