Quo vadis Datenschutz?

Im öffentlichen Fokus des Datenschutzrechts stand letztes Jahr eindeutig der Datenschutz bei SocialMedia. Da war zunächst die überraschende Ankündigung des hamburgischen Datenschutzbeauftragten, dass Google Analytics nach knapp zweijährigem Streit nun endlich datenschutzkonform nutzbar sei. Die Ankündigung war deshalb überraschend, weil in den Monaten zuvor, die Zeichen eher auf Konfrontation zwischen Google und dem Datenschützer standen. Doch die präsentierte Lösung erscheint bei genauerem Hinsehen mehr als fragwürdig. Nicht nur erschwert es den Nutzern aufgrund formaler Hürden den Einsatz von Google Analytics, auch wirft die Lösung neue Fragen auf, ob das gewählte Verfahren tatsächlich datenschutzkonform oder lediglich ein “politischer” Kompromiss ist.

Das große Thema des Jahres, war allerdings der Streit zwischen Facebook und dem schleswig-holsteinischen Datenschutzbeauftragten Weichert. Nach Auffassung des Datenschützers datenschutzrechtlich unzulässig sind der Einsatz von Facebook Seiten und des Like-Buttons, da hier bereits mit der IP-Adresse personenbezogene Daten i unzulässiger Weise erhoben und verarbeitet würden. Weichert bringt damit die alte Diskussion über den Personenbezug von IP-Adressen in volle Fahrt. Aber auch die Frage der Verantwortlichkeit bei der Erhebung von Daten über iFrames wird dabei neu thematisiert.

Beide Fälle haben verdeutlicht, dass es nicht darum geht, komplexe technische Sachverhalte datenschutzgerecht abzubilden oder lange bestehende Rechtsfragen gerichtlich zu klären, sondern über medienwirksame Aktionen Rechtsansichten durchzusetzen. Ob dies erfolgreich sein wird, bleibt abzuwarten. Mit dem Ergebnis von Google Analytics sollte man jedoch nicht allzu viel Klarheit im Datenschutzrecht erwarten.

Während dessen schreiten technische Entwicklung und Nutzergewohnheiten unbeirrt fort, ohne dem Anschein nach große Rücksicht auf Datenschutz zu nehmen. Insbesondere im Bereich der Smartphones nehmen die Datensammlungen von Geräteherstellern, Netzprovidern und Appsanbietern drastisch zu. Beispielhaft wurde hier etwa die Datensammlung des beliebten Messengers Whats App analysiert. Aber weitere Dienste sind auf dem Weg und bieten hohes Konfliktpotential mit dem Datenschutz. Der große Hype seit Einführung des iPhone 4S ist ganz klar Spracherkennung und Steuerung. Apple hat mit Siri eindrucksvoll gezeigt, wie mächtig eine sprachliche Steuerung von Geräten sein kann und auf der CES stellen weitere Hersteller Steuerungen vor, egal ob Smartphone, Computer oder TV. Was ist an Sprachsteuerung datenschutzrechtlich problematisch? In vielen Fällen, erfolgt die Analyse des Sprachbefehls nicht auf dem jeweiligen Gerät sondern in mächtigen Rechenzen…

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Themen: Datenschutz , Google , Google Analytics , Entwicklung , Artikel

Erschienen 10. Januar 2012 auf http://www.medien-gerecht.de.

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