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Quittung

am 03.07.2008 von http://www.ra-haensch.de/php/wordpress

Da geht jemand zum Zahnarzt, lässt sich behandeln, nur die Rechnung von 99,35 Euro bezahlt er nicht: bereits 3 Jahre zuvor hat er die Eidesstattliche Versicherung über seine Vermögensverhältnisse abgegeben.
Es folgt - neben der Titulierung und diversen Vollstreckungsversuchen - die Strafanzeige wegen Verdacht auf Eingehungsbetrug. Zu den polizeilichen Vernehmungen erscheint der Schuldner nicht. Die Staatsanwaltschaft ermittelt und führt sogar eine Wohnungsdurchsuchung mit Beschlagnahme von Kontounterlagen durch. Daraus ergibt sich, dass der Schuldner ein auf den Namen seiner volljährigen Tochter geführtes Konto mit Vollmacht benutzt. Auch hieraus zu entnehmen ist ein paralleles Strafverfahren wegen Betrug im Internethandel.
Die Staatsanwaltschaft ist freundlich: man kündigt an, das Ermittlungsverfahren einzustellen, wenn der Schuldner den ursprünglichen Rechnungsbetrag an den Zahnarzt zahlt. Der Schuldner reagiert nicht.
Es wird Anklage gegen den Schuldner erhoben. Im Termin …

Vorher bei http://www.ra-haensch.de/php/wordpress (Rechtsanwalt Hänsch, Dresden)

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