Querulanten und die prozessuale Bewältigung derselben
am 09.10.2005 von http://www.jurabilis.de
Ein großer Vorteil des Web ist, dass nun nicht mehr nur Referendare in spannenden Ausbildungsstationen in den Genuss der Lektüre querulatorischer Eingaben, Klageschriften und Beschwerden kommen. Heute bin ich auf dieses schöne Beispiel gestoßen.
Einzigartig dazu dieser Beschluss des VG Ansbach (PDF):Die Anträge auf Erlaß einstweiliger Anordnungen nach § 123 VwGO sind unzulässig.
§ 81 und § 82 VwGO, die für Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz entsprechend gelten, stellen Anforderungen an die Klarheit, Verständlichkeit und Überschaubarkeit eines Antragsbegehrens. Das Vorbringen muß ein Mindestmaß an Geordnetheit aufweisen, Antragsgegner und Antragsziel müssen erkennbar sein.
Diese Anforderungen sind im vorliegenden Fall offenkundig nicht erfüllt. Den umfangreichen, unübersichtlichen und wirren Ausführungen des Antragstellers sowie den vorgelegten Unterlagen ist auch nicht annähernd zu entnehmen, um welches konkrete Anliegen es ihm eigentlich geht. Der Antragsteller bezeichnet zwar beispielsweise das Bundesverfassungsgericht und das Bundesverwaltungsgericht …
BVerwG 1 B 12.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde des Klägers ist unzulässig. Sie entspricht nicht den Anforderungen, die nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO an die Bezeichnung von Zulassungsgründen zu stellen sind.…
BVerwG 1 B 57.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde des Klägers ist unzulässig. Sie entspricht nicht den Anforderungen, die nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO an die Bezeichnung von Zulassungsgründen zu stellen sind.…
BVerwG 9 B 25.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unzulässig. Sie erfüllt nicht die Anforderungen, die § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO an die Bezeichnung eines Zulassungsgrundes im Sinne von § 132 Abs. 2 VwGO (i.V.m. § 138 Abs. 1 Satz 2 FlurbG) stellt...…
Vorläufiges Wahlergebnis wird am 18.09.05 verkündet
Lichtenrader Notizen / Pressemitteilung des BVerfG: Die Anträge einer Wahlberechtigten aus dem Wahlkreis 299 und Direktkandidatin für die Wahl zum Deutschen Bundestag auf Eilrechtsschutz gegen die Ermittlung und Bekanntgabe des vorläufigen Wahlergebnisses bis zur Nach…
OLG Düsseldorf: Kein vorläufiger Rechtschutz gegen die Anordnungen des BKartA
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Der 1. Kartellsenat hat gestern die Anträge des Deutschen Lotto- und Totoblocks und der angeschlossenen Staatlichen Lotteriegesellschaften der Länder, die Anordnungen des Bundeskartellamts bis zur Entscheidung in der Hauptsache außer Vollzug zu se…
BVerwG 1 B 179.03 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unzulässig. Sie legt den allein geltend gemachten Revisionszulassungsgrund der Divergenz nicht den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entsprechend dar.1 Eine die Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO eröffnende Div…
