Querulant

Da ruft doch so ein Staatsanwalt hier zum zweiten Mal an und behauptet von mir, ich sei ein querulatorischer Verteidiger. Nur weil ich verlange, daß er mir glaubt, was ich ihm sage. Und dann auch noch anwaltlich versichere.

Nämlich, daß der Mandant mich ordnungsgemäß bevollmächtigt hat. Und, daß es auf die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nicht ankommt. Und, daß er mir die Akteneinsicht auch ohne schriftliche Vollmacht gewähren muß.

Ich glaube nicht, daß ich mich in diesem Telefonat besonders beliebt gemacht habe, bei diesem Herrn Staatsanwalt. Jedenfalls hat er mir mit ganz empfindlichen Übeln gedroht.

Die Originalakte bekomme ich nicht, hat er gesagt. Sondern er werde jetzt von den beiden Bänden Aktendoppel (vulgo: Kopien) anfertigen lassen. Die bekomme ich dann. So!

Und dann werde er beim Gericht beantragen, meinem Mandanten einen (anderen) Pflichtverteidiger beizuordnen. Das hätte ich jetzt davon!

Aha. Damit werde ich leben müssen.

Die Aktendoppel lassen sich wesentlich besser einscannen als die gelochten und gehefteten Zettel in einer Originalakte. Die Fummel-Arbeit übernimmt diesmal also die Geschäfts…

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Themen: Staatsanwaltschaft , Sage
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 23. Dezember 2008 auf http://www.kanzlei-hoenig.de.

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