Quelle.de verstößt wegen fehlerhafter Preisangaben gegen Wettbewerbsrecht
Die Preisangabenverordnung (PAngV) schreibt unter anderem vor, dass in unmittelbarer Nähe des Verkaufspreises eines Produktes ein
Hinweis angebracht sein muss, aus dem hervorgeht, dass dieser die Umsatzsteuer (USt.) enthält. Lediglich ein Link zu weiterführenden
Informationen der beispielsweise mit “AGB” gekennzeichnet ist, genügt hierfür nicht.
Dies hat das OLG Frankfurt am Main (Az.: 6 U 85/07, Urteil vom 06.03.08) in einem prominenten Fall entschieden. Es ging um die
Gestaltung der Preisangaben auf der Website des Versandhauses Quelle GmbH. Das Gericht bemängelte insbesondere, dass durch den
Hinweis auf die “AGB” nicht deutlich gemacht wurde, dass sich dort weitere Erläuterungen zu preisbildenden Faktoren finden. Die
Richter kritisierten zudem, dass der genannte Link erst durch Scrollen am Ende der Website zu finden gewesen sei.
Da auch nicht ausreichend ersichtlich wurde, dass neben dem Preis für das Produkt zudem noch Lieferkosten und Versandkosten anfallen,
sah das OLG einen Verstoß gegen die PAngV verwirklicht. Die fehlenden Angaben zu den letztgenannten Kosten waren dann auch der Grund,
dass das Gericht einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht annahm. In der fehlenden Angabe der Umsatzsteuer lag nach Ansicht der
Richter kein solcher Verstoß. (…)
Quelle: e-recht24 vom 22.06.2008