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Pyrrhussieg

am 23.03.2007 von strafprozess

Das Bundesgericht heisst die Nichtigkeitsbeschwerde eines Beschwerdeführers gut, der vom Obergericht des Kantons Zürich wegen Ausnützung einer Notlage verurteilt worden war. Die Beschwerde war erfolgreich, weil sich der Beschwerdeführer laut Bundesgericht nicht wegen Ausnützens einer Notlage, sondern wegen Schändung strafbar gemacht hat: Zusammenfassend ergibt sich, dass der Beschwerdeführer sich nicht der Ausnützung einer Notlage (Art. 193 StGB), sondern der Schändung (Art. 191 StGB) schuldig gemacht hat. Die Beschwerde ist demnach im Schuld- bzw. Strafpunkt gutzuheissen, das angefochtene Urteil aufzuheben und die Sache im Sinne der vorstehenden Erwägungen zu neuer Entscheidung an die Vorinstanz zurückzuweisen. Bei der Neubeurteilung wird sie der höheren Strafandrohung in Art. 191 StGB nicht Rechnung tragen dürfen, da dem das Verbot der reformatio in peius entgegensteht (Urteil 6S.171/2006 vom 15.02.2007, zur Publikation in der amtlichen Sammlung vorgesehen, E. 8).

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Ausserordentlich kurzen Prozess ...

strafprozess / ... machte das Bundesgericht mit einer Nichtigkeitsbeschwerde gegen ein Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich (Urteil 6S.271/2005 vom 28.07.2006). Mit den Rügen des Beschwerdeführers setzte es sich in der Begründung praktisch überhaupt nic…

Reformatio in peius vel in melius?

strafprozess / In einem heute online gestellten Urteil heisst das Bundesgerichts in Fünferbesetzung eine Strafrechtsbeschwerde teilweise gut ( 6B_102/2007 vom 13.11.2007). Der Beschwerdeführer war zu Unrecht wegen unrechtmässiger Verwendung von Vermögenswerten…

Ein Fall für Strassburg?

strafprozess / Gegen X. wird ein Strafverfahren durchgeführt wegen Verdachts der Ausnützung einer Notlage und der sexuellen Belästigung. Im Zuge dieser Strafuntersuchung verfügten die Strafverfolgungsbehörden die Durchsuchung der Räumlihckeiten von X. nach po…

Polizeischutz nach St. Galler Art

strafprozess / Die Strafbehörden des Kantons St. Gallen müssen laut einem heute online gestellten und zur Publikation in der amtlichen Sammlung vorgesehenen Entscheid des Bundesgerichts (BGE 1P.440/2005 vom 06.10.2005) eine Strafuntersuchung gegen zwei Polizeibe…

Falsches Rechtsmittel

strafprozess / Kurzen Prozess machte das Bundesgericht (6S.269/2006 vom 02.12.2006) mit einem Beschwerdeführer, der vom Kantonsgericht BL wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung und wegen fahrlässiger Gefährdung durch Verletzung der Regeln der Baukunde zu…

Kassatorische Natur der Beschwerde in Strafsachen

strafprozess / Ein Beschwerdeführer, der von der Vorinstanz wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt worden war, verlangte vom Bundesgericht, er sei freizusprechen. Das Bundesgericht hiess die Beschwerde zwar teilweise gut, wies aber auf die grundsätzlich…

Das Bundesgericht und “nemo tenetur”

strafprozess / Erneut befasst sich das Bundesgericht ( 6B_503/2007 vom 21.01.2008) mit einer Strafsache, in der es eine Beschwerde wegen Unverwertbarkeit von Aussagen aufgehoben hatte (vgl. meinen früheren Beitrag). In der Neubeurteilung stützte sich das Aargaue…

Einziehung von Surrogaten bei Dritten

strafprozess / In 6B_369/2007 vom 14.11.2007 hebt das Bundesgericht einen Einziehungsentscheid des Obergerichts des Kantons Luzern wegen Verletzung von Art. 70 StGB auf. Dem Beschwerdeführer wurde vorgehalten, er habe einem Anlagebetrüger Kunden vermittelt und…

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lic.iur. Konrad Jeker

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