Filesharing: Die dümmste Filesharing-Falle
Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 19. August 2009 — Nachdem wir bereits über die gebräuchlichsten Argumente im Filesharing-Bereich hingewiesen hatten (Link: AG FFM1; AG FFM2) und …
Schon interessant, was heise heute vermeldet:
Einem Softwareentwickler aus Hannover flatterte jüngst eine Standardabmahnung eines Rastatter Unternehmens ins Haus, das Rechte an Filmen der deutschen Produktionsfirma "Purzel Video" vertritt. Doch liegt der Fall hier ein bisschen anders als sonst – und wirft damit Fragen über die Abmahnpraxis auf.
Der Entwickler hatte nach eigenen Angaben über das Filesharingnetz ED2K eine Datei heruntergeladen, die den Namen einer Webdesign-Software trug, sich dann aber als Purzel-Porno entpuppte. Anfang August erhielt der Hannoveraner das Abmahnschreiben, das seine IP-Adresse, seinen Client, seinen Provider und ein Timestamp enthält. Im Auftrag der Rechteinhaber mahnt eine Ettlinger Rechtsanwaltskanzlei eine angebliche "unerlaubte Zugänglichmachung nach §19a des Urheberrechtsgesetzes (UrhG)" ab und fordert eine Unterlassungserklärung sowie 650 Euro.
Allerdings hatte der Softwareentwickler einen von ihm selbst modifizierten aMule-Client verwendet. Die Änderungen am Code bewirken seinen Angaben zufolge, dass sein Programm sich nur mit solchen Clients verbindet und Daten an sie verteilt, von denen es selbst auch Downloadpakete erhält. Daher geht der Entwickler davon aus, dass zur Ermittlung seiner Verbindungsdaten die abgemahnte Datei von den Rechteinhabern selbst zum Download angeboten worden sein muss. Eine schriftliche Anfrage, wie genau die Firma an seine Daten kam, blieb bisher unbeantwortet. ...Die Rastätter Firma, die in dem Telepolis vorliegenden Abmahnschreiben als Rechteinhaber genannt wird, hat ihrer Rechtsanwaltskanzlei zufolge die Daten mit einer nicht näher benannten "Spezialsoftware" ermittelt.
Auch in anderen Fällen zeigten sich Purzel Video bzw.. die in ihrem Auftrage abzockenmahnenden Kollegen äußerst argumentationsschwach, wenn ihre angeblichen Recherchen per „Spezialsoftware" und andere Parameter hinterfragt wurden. Warum wohl?
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