Punktsieg für Schröder

Das LG Hamburg hat heute den Widerspruch Guido Westerwelles gegen eine einstweilige Verfügung, die der Altkanzler gegen den FDP-Vorsitzenden erwirkt hatte, zurückgewiesen. Danach darf Westerwelle auch weiterhin nicht behaupten, Schröder habe Gasprom während seiner Amtszeit einen Auftrag erteilt. Mit Blick auf die juristische Definition eines “Auftrags” ist die Entscheidung sicherlich vertretbar. Auf der anderen Seite hätte [...]

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Themen: LG Hamburg
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 3. April 2006 auf http://www.juraaa.de.

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