Punkte in Flensburg und ihre Folgen
Erschienen im “Tip” am 08.10.2008
Punkte in Flensburg und ihre Folgen Verurteilungen wegen Verkehrsdelikten werden grundsätzlich in das Verkehrszentralregister in
Flensburg (sog. Verkehrssünderkartei) eingetragen. Jeder Verstoß wird dabei mit 1 bis 7 Punkten bewertet. Jedermann erhält auf
schriftlichen Antrag kostenlose Auskunft über sein Punktekonto.
Werden 8 BIS MAXIMAL 13 PUNKTE erreicht, wird man gebührenpflichtig schriftlich verwarnt und auf die Möglichkeiten eines
Aufbauseminars hingewiesen. Eine Teilnahme hieran bringt bei einem Stand von bis zu 8 Punkten einen Rabatt von 4 Punkten; bei einem
Stand von 9 bis 13 Punkten werden immerhin noch 2 Punkte erlassen. Ein Punkteabbau ist jedoch nur einmal innerhalb von 5 Jahren
möglich.
Erreicht man 14 (ABER NICHT MEHR ALS 17 ) PUNKTE wird – ebenfalls gebührenpflichtig – die Teilnahme an einem solchen Aufbauseminar
angeordnet. Ein Punkteerlass wird nicht gewährt. Bei Nichtteilnahme wird automatisch die Fahrerlaubnis entzogen. Eine Neuerteilung
ist erst bei Nachweis der Teilnahme am Aufbauseminar möglich. Der Betroffene wird zudem auf die Möglichkeit einer
verkehrspsychologischen Beratung und auf den bei 18 Punkten drohenden automatischen Entzug der Fahrerlaubnis hingewiesen. Nimmt man
daran teil, werden bei einem Stand von bis 17 Punkten 2 Punkte erlassen, jedoch nur, wenn man 14 Punkte erreicht und zuvor ein
Aufbauseminar besucht hat (ebenfalls einmal innerhalb von 5 Jahren).
Bei Erreichen von 18 ODER MEHR PUNKTEN wird die Fahrerlaubnis automatisch entzogen, da der Betroffene als ungeeignet zum Führen eines
Kraftfahrzeugs gilt. Eine Neuerteilung ist erst nach 6 Monaten und nach bestandener medizinisch-psychologischer Untersuchung
(„Idiotentest“) möglich.
Durch AUFBAUSEMINARE (mit besonders ausgebildeten Fahrlehrern) soll in Gruppengesprächen erreicht werden, dass der Betroffene Mängel
in seiner Einstellung zum Straßenverkehr erkennt und abbaut. Eine Fahrprobe findet statt (jedoch ohne Prüfung). Ein Kurs hat 4
Sitzungen von jeweils 135 Minuten, die Fahrprobe dauert wenigstens 30 Minuten. Die Kosten betragen ca. …
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