Punkte die unbekannten Wesen

Punkte in Flensburg die unbekannten Wesen?

Grundsätzlich soll sich jeder im Straßenverkehr vorschriftsmäßig verhalten. Das tun auch alle. Manchmal jedoch passiert ungewollt ein Malheur. Bei rechtskräftigen Ordnungswidrigkeiten ab 40 Euro werden Punkte vergeben. Das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg (www.kba.de) inclusive seiner Außenstelle in Dresden sammelt diese Punkte von Verkehrssündern. Hand aufs Herz, wer weiß schon ob er Punkte überhaupt oder noch hat. Bloß nicht fragen, dadurch werden „die da oben“ nur aufmerksam. Nun diese Einstellung ist völlig falsch. Es gilt hier der alte Satz: „Spare in der Zeit, dann hast du in der Not“. Der persönliche Punktestand ist unentgeltlich beim Amt abzufragen. Wie das geht erfährt man auf der Homepage der Behörde.

Es geht um Punkteabbau, der ist nämlich möglich!

Durch die freiwillige Teilnahme an Aufbauseminaren und bei einem Punktestand von 1 – 8 Punkten können Sie bis zu 4 Punkte abbauen. Die Aufbauseminare werden teilweise von Fahrschulen durchgeführt und sind kostenpflichtig. Punkte können jedoch nur einmal in 5 Jahren abgebaut werden. Daher ist es wichtig, das man mit einem Aufbauseminar so viele wie möglich erwischt. Das Amt selbst ist erst bei einem Punktestand von 8 –13 Punkten verpflichtet dem „Sünder“ den Punktestand mitzuteilen. Ab 9 Punkten können durch ein Aufbauseminar jedoch nur noch 2 Punkte getilgt werden! Ab 14 – 17 Punkte wird ein Aufbauseminar vom Amt angeordnet. Hierdurch werden aber keinerlei Punkte abgebaut. Lediglich durch eine zusätzliche freiwillige verkehrspsychologische Beratung können hier 2 Punkte abgebaut werden. Bei 18 Punkten ist „Exitus“ der Führerschein wird entzogen. Eine Neuerteilung erfolgt frühestens nach einer Wartefrist von 6 Monaten, ab Abgabe Führerschein. Vor der Neuerteilung ist in der Regel eine erfolgreich abgelegte Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU landläufig auch „Idiotentest“ genannt ) erforderlich.

Punkte werden auch automatisch gelöscht. Hierfür gibt es Tilgungsfristen. 2 Jahre bei einer Ordnungswidrigkeit, 5 Jahre bei Straftaten, die nicht im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen stehen und 10 Jahre bei Straftaten, die im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen steh…

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Themen: Flensburg , Kba , Dresden , Punkte IN Flensburg , Punkte , Fahrverbot , Tilgung

Erschienen 7. April 2009 auf http://www-de.eurounfallanwalt.de.

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