Pulver verschossen oder einfach nur geblendet

Immer wieder taucht das Problem auf, wie hat sich ein Verteidiger der Presse gegenüber zu verhalten. Nunmehr habe ich bei dem Kollegen Vetter ein weiteres eklatantes Beispiel dafür, wie man es nicht machen sollte, gelesen. Es geht um den Verteidiger des Taximörders vom Bodensee. Dieser hatte der Schwäbischen-Zeitung gegenüber sich wie folgt geäußert: Dass Andrej W. erneut ein solcher Coup gelingt, hält der Anwalt für ausgeschlossen. Die Therapieaussichten seien extrem schlecht. „Er hat so viele Schädigungen und Traumata, dass er eigentlich nicht heilbar ist“, sagt F, und eine Heilung sei Voraussetzung dafür, dass er überhaupt in einen normalen Vollzug kommt. Für den Anwalt ist klar: „Jetzt hat er sein Pulver verschossen.“ Er werde wohl für immer in der geschlossenen Psychiatrie bleiben, das heiße: kein Kontakt nach außen, kein Fernsehen, nur eine Stunde Hofgang am Tag. Erschreckend welch eine Berufsauffassung so manch ein Strafverteidigerkollege an den Tag legt und dass nur, um sich im Blitzlicht der Journaille zu sonnen. So im Lichte wirbt dieser Kollege auf seiner eigen Homepage auch damit, dass die Anwaltskanzlei ...... hat sich als eine der führenden…

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Themen: Anwalt , Psychiatrie , Bodensee , Pulver , Akj
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht

Erschienen 11. Mai 2011 auf http://strafverteidiger-feltus.blogspot.com.

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