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Psychiater wegen Missbrauchs einer Patientin verurteilt

am 30.06.2007 von http://www.woetzel-online.info/

Weil er sich nach dem Tod seiner Frau einsam fühlte, hat ein Stationsarzt der Nervenklinik in Werneck gegen eiserne Grundsätze seines Berufsstands verstoßen. Der 55-jährige Psychiater aus dem Kreis Würzburg hatte eine fünfmonatige intime Beziehung mit einer 37-jährigen Patientin. Am Freitag wurde er vom Amtsgericht Würzburg wegen „sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses“ in 13 Fällen zu einem Jahr und fünf Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Es gibt Regeln des ärztlichen Berufsstandes, die sind schon seit Hippokrates bekannt. Dazu gehört das Verbot für Therapeuten und Psychiater, sich auf Liebesbeziehungen mit ihren Patientinnen einzulassen. Wenn es dabei zu sexuellen Handlungen kommt, ist die Grenze der Strafbarkeit überschritten.Der 55-jährige Stationsarzt des Bezirkskrankenhauses in Werneck hatte mehrere Gelegenheiten, rechtzeitig die Reißleine zu ziehen, bevor er sich strafbar machte. Als er Anfang August 2005 vier Wochen nach dem Tod seiner Frau seinen Dienst wieder antrat, traf er auf eine Patientin, die er schon seit längerem kannte. Die Frau, heute 37 Jahre alt, leidet an Depressionen und an einer emotional instabilen Persönlichkeit vom Borderline-Typus. Dass sie die einzige Patientin war, die der Nervenarzt duzte, „hätte für ihn das erste Warnsignal sein müssen“, sagte der psychiatrische Sachverständige Professor Dr. Martin Krupinksi vor Gericht. Schließlich ist es Teil der Ausbildung von Psychiatern und Therapeuten, ihre Gefühle für Patienten immer wieder zu überprüfen.Der Angeklagte tat das Gegenteil und begann, sich auch privat mit der Frau zu treffen. Schon zum ersten Beisammensein in ihrer Wohnung brachte er Sekt mit, man lag gemeinsam auf der Couch. …

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Patrick Wötzel

Gerichtsberichterstatter, Lokaljournalist, Sportreporter - Revier: Würzburg

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